Bahnstreik in Berlin: Wie Fahrgäste trotzdem ans Ziel kommen
Die Gewerkschaft GDL bestreikt ab Mittwoch im Personenverkehr die Bahn. Der Ausstand soll über Pfingsten andauern. Die S-Bahn Berlin hat einen Ersatzfahrplan veröffentlicht. Wie Fahrgäste trotzdem ans Ziel kommen und welche Rechte sie haben.
- Maris Hubschmid
- Klaus Kurpjuweit
Wenn das Wochenende auf der Strecke bleibt: Erneut durchkreuzt die Lokführergewerkschaft GDL die Pläne von Millionen Deutschen. Für Pendler und Fernreisende bedeutet das erneut Einschränkungen.
Die Berliner S-Bahn hat einen Ersatzfahrplan erstellt
Die Berliner S-Bahn hat bereits Streik-Fahrpläne vorbereitet. Wie sie umgesetzt werden, hängt davon ab, wie viele Fahrer zur Arbeit kommen. Zuletzt waren es mehr als erwartet. Fahren will man – im 20-Minuten-Abstand – überall, wo es keine alternativen Möglichkeiten gibt; also vorwiegend auf den Außenstrecken. Zum Teil fahren auch Busse. Die Ringbahn wird wohl wieder eingestellt. Auf der Stadtbahn ist aus Richtung Osten voraussichtlich am Alexanderplatz Endstation. Den genauen Ersatzfahrplan der S-Bahn finden Sie unter diesem Link. Zuletzt war es gelungen, den Streikfahrplan einzuhalten. Ach ja, aber bevor wir's vergessen: Gebaut wird bei der S-Bahn übrigens auch noch.
Wie der Regionalverkehr betroffen ist
Im Regionalverkehr dürfte es die größten Einschränkungen geben. Nur 15 bis 20 Prozent der Fahrten werden erwartet. Nicht betroffen sind die Konkurrenten der Bahn: die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (Odeg), die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und die Eisenbahngesellschaft Potsdam.
Worauf sich Kunden im Fernverkehr einstellen müssen
Auch im Fernverkehr will die Deutsche Bahn wie bei den vergangenen Streiks zumindest einen Teil der Fahrten weiter anbieten. Rund ein Drittel des Fahrplans anzubieten, ist das Ziel der Fahrplanplaner. Auf ihrer Website und unter der kostenlosen Service-Nummer 08000–99 66 33 informiert sie über ihren Ersatz-Fahrplan.
Private Eisenbahngesellschaften wie der Hamburg-Köln-Express (HKX) oder Regionalverkehrsunternehmen sind grundsätzlich nicht vom Streik betroffen, Auswirkungen könnte der Ausstand auf sie aufgrund blockierter Gleise und erhöhten Fahrgastaufkommens aber trotzdem haben.
Wie die BVG auf den Streik reagiert
Das Nahverkehrsunternehmen BVG hat selbst kaum noch Reserven, will aber einsetzen, „was fahren kann.“ Einschränkungen gibt es bei der U-Bahn durch Bauarbeiten. Der vergangene Streik Anfang Mai hatte die BVG übrigens 1,5 Millionen Euro gekostet, vor allem, weil sie mehr Personal einsetzen musste - aber auch, weil Fahrgäste die Türen im Gedränge mit Gewalt aufhielten und so die Züge beschädigten.
Um Nahverkehrsverbindungen ohne S-Bahn zu finden, gehen Sie zum Beispiel auf der Seite der BVG in die erweiterte Suche (hier der Link) und entfernen bei "Verkehrsmittel" den Haken beim S-Bahn-Symbol.
Was die Alternativen sind
Ausweichen können Kunden außer auf das eigene Auto und Fernbusse auch auf Mietwagen, Carsharing- oder Mitfahrangebote wie Blablacar und Mitfahrzentrale.de, mit denen man in den meisten Fällen schneller am Ziel ist als mit dem Bus. Über die Onlineplattform Drivy vermieten Privatpersonen das eigene Auto an Menschen aus der Nachbarschaft. Last-Minute-Flüge sind im Inland auf nahezu allen Strecken zwar noch verfügbar, aber auch vergleichsweise teuer.
Welche Rechte Reisende haben
Wer wegen des Streiks mit einem Zugausfall oder einer Verspätung von mehr als 60 Minuten rechnen muss, darf kostenlos stornieren und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Alternativ können Kunden den nächsten Zug nutzen, auch wenn er einer höheren Kategorie angehört (zum Beispiel ICE statt IC) – Zugbindungen werden aufgehoben. Ausgeschlossen sind extrem preisreduzierte Angebote wie die Schönes-Wochenende- und Queer-durchs-Land-Tickets und reservierungspflichtige Züge wie der ICE Sprinter und Nachtzüge.
Liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und fünf Uhr oder fällt die letzte planmäßige Verbindung des Tages aus, können Kunden, sofern kein anderes Verkehrsmittel mehr zur Verfügung steht, auch auf ein Taxi ausweichen. Die Bahn erstattet Kosten in diesen Fällen allerdings nur bis zu einer Höhe von maximal 80 Euro. Alternativ haben Fahrgäste in diesen Fällen auch ein Recht auf eine Hotelübernachtung, deren Kosten allerdings „angemessen“ zu sein haben. Die Bahn erstattet diese Ausgaben nur auf Antrag. Fahrgastrechteformulare können im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte heruntergeladen werden.
Ab morgen fährt keine Ringbahn mehr - falls Sie vorher noch Lust auf eine Runde haben, bitte sehr, steigen Sie ein, wir nehmen Sie mit:
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