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Bahnticket-Aktion: Lidl vor Gericht

Wegen der Bahnticket-Aktion im Frühjahr hat am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen den Discounter Lidl begonnen.

Stuttgart (25.08.2005, 17:33 Uhr) - «Wir beanstanden nicht die Aktion, sondern vor allem die Werbung», betonte Susanne Jennewein von der klagenden Wettbewerbszentrale Baden-Württemberg. Sie wirft Lidl vor, zu aggressiv für das Kontingent von 1,1 Millionen Bahntickets geworben zu haben. Damit seien Lidl-Kunden auf unlautere Weise in die Filialen gelockt worden. Lidl hatte damals angekündigt, vom 19. bis 28. Mai billige Fahrkarten anzubieten. Die meisten Tickets waren nach wenigen Stunden verkauft.

Lidl sprach vor Gericht von einer «neuartigen und außergewöhnlichen Aktion» und erklärte, von der Nachfrage «überrannt» worden zu sein. Bei der Planung habe sich Lidl auf die Erfahrungen der Bahn gestützt. «Die Vergleichsdaten haben wir dann noch mit dem Faktor 13 multipliziert», sagte der Lidl-Anwalt Markus Grube. «Der Medienrummel im Voraus hat die Nachfrage angeheizt.» Das sei bei den Planungen nicht abzusehen gewesen. Zudem warf Grube den Kunden vor, das Angebot missbraucht und tausende Tickets über das Internet verkauft zu haben. Er räumte allerdings ein, dass die Aktion «unschön» verlief.

Die Wettbewerbshüter schlugen Lidl vor, bei der Werbung künftig keinen Verkaufszeitraum anzugeben und zusätzlich den Vorrat der preislich reduzierten Ware je Filiale zu veröffentlichen - in diesem Fall rund 220 Fahrkarten, wie Grube bestätigte. Richterin Monika Strobel äußerte Zweifel, dass am Tag etwa 20 Tickets pro Filiale ein ausreichender Vorrat für eine zehntägige Aktion sind. Lidl hat nun zwei Wochen Zeit, die eigenen Kontingent-Planungen detailliert darzustellen und zu rechtfertigen. Auch soll der Discounter zu der Frage Stellung nehmen, ob sich der Kundenansturm vor Beginn der Aktion möglicherweise abgezeichnet hatte, sagte Strobel.

Einen Teilerfolg haben die Wettbewerbshüter bereits erzielt. Lidl darf künftig nicht mehr für günstige Bahntickets werben, die nur begrenzt gültig sind, ohne in der Werbung darauf hinzuweisen. In einigen Anzeigen war nicht veröffentlicht, dass die Fahrscheine aus der Bahnticket-Aktion am 3. Oktober 2005 verfallen.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 31. Oktober 2005. Auf ein Urteil hofft die Stuttgarter Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bis Ende des Jahres. (tso/dpa)

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