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Banken: Regierung will Sparkassen und Genossenschaftsbanken besser kontrollieren

In der Kreditwirtschaft brodelt es. Denn die von der Bundesregierung geplante Reform der Finanzaufsicht dürfte zu massiven Veränderungen bei der Besetzung der Kontrollgremien insbesondere von Sparkassen und Genossenschaftsbanken führen.

Berlin - In der Kreditwirtschaft brodelt es. Denn die von der Bundesregierung geplante Reform der Finanzaufsicht dürfte zu massiven Veränderungen bei der Besetzung der Kontrollgremien insbesondere von Sparkassen und Genossenschaftsbanken führen. Künftig soll die Finanzaufsicht Bafin das Recht haben, fachlich ungeeignete oder unzuverlässige Mitglieder von Kontrollorganen abzuberufen. Für die Auswahl beispielsweise der Sparkassen-Verwaltungsräte sind häufig politische Gründe ausschlaggebend.

Im Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht thematisiert die Regierung erstmals die Qualifikation der Kontrolleure. Bislang konnte die Bafin nur unfähige Vorstandsmitglieder abberufen. Bei der geplanten Überprüfung steht die Finanzaufsicht vor einer Mammutaufgabe. Es gibt in Deutschland mehr als 2200 Kreditinstitute. Mehr als 20 000 Mitglieder von Kontrollorganen, so die Schätzung in der Kreditwirtschaft, würden damit vor einer Überprüfung stehen.

Vom Wortlaut des Referentenentwurfes her „gehe ich davon aus, dass das bisherige Modell der Besetzung von Verwaltungsräten bei Sparkassen, das primär politisch motiviert ist, zumindest infrage gestellt wird“, urteilt Holger Stabenau, Bankenexperte von der Kanzlei Lovells. Das gelte in abgewandelter Form auch für die Genossenschaftsbanken. „Die fachliche Eignung genießt auch hier keine Priorität“, so Stabenau. Daher sei das Vorhaben der Regierung nachvollziehbar. „Sie will die Kontrollfunktion der Aufsichtsorgane aufwerten, damit risikoreichen Entwicklungen frühzeitig begegnet werden kann“, so Stabenau.

Die deutsche Kreditwirtschaft ist alarmiert und führt bereits Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium, um das Gesetzesvorhaben zu entschärfen. Der Spitzenverband der Kreditwirtschaft, der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), hält den „Fachexperten-Ansatz“ der Regierung für „verfehlt“. „Die dem Gesetzesentwurf zugrunde liegende Gleichung – je größer das Expertenwissen im Kontrollorgan, desto geringer die Risiken für das Institut – trifft nicht zu“, schreibt der ZKA in einer Stellungnahme, die dem „Handelsblatt“ vorliegt.

Schaden kann Expertenwissen aber auch nicht. So schritt der 27-köpfige Verwaltungsrat der Nassauischen Sparkasse (Naspa) nicht ein, als der Vorstand ein milliardenschweres Kapitalmarktgeschäft über seine irische Tochter aufbaute – bei einem Eigenkapital von 251 Millionen Euro. Mittlerweile wurde das 4,2 Milliarden Euro schwere Wertpapierportfolio vom regionalen Stützungsfonds übernommen. Die potenziellen Verluste dürften sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren. Im Verwaltungsrat der Naspa sitzen unter anderem neun Bürgermeister und Landräte, sechs Abgeordnete und neun Bankkaufleute.

In Schleswig-Holstein ist vor wenigen Wochen die Sparkasse Südholstein zum Stützungsfall geworden, da das Institut die Risiken aus der Finanzmarktkrise nicht mehr allein schultern kann. Der 21-köpfige Verwaltungsrat besteht unter anderem aus acht Vertretern des öffentlichen Dienstes und sieben Sparkassenmitarbeitern.

Die Sparkassen verteidigen ihr Besetzungsmodell. Sparkassen würden nachhaltig davon profitieren, dass „Menschen mit Bezug zum regionalen Geschäft und Verwurzelung in den Regionen, mit kaufmännischem Verständnis, aber auch mit allgemeiner Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand die Arbeit der Kontrollorgane gestalten“, erklärt eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Der DSGV sehe keine Notwendigkeit, dies zu ändern.

Der Aufsichtsrechtsexperte Marcus Geschwandtner von der Kölner Kanzlei CBH sieht bereits personelle Engpässe auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken zukommen. „Die staatliche Überwachung der häufig ehrenamtlich tätigen Aufsichtsräte gerade in nicht systemrelevanten Banken wirkt abschreckend. Sie werden der Bafin wohl häufig Nachweise für ihre Qualifikation erbringen müssen“, so Geschwandtner. Für ihn ist die Eignungsprüfung von Aufsichtsräten keine bankaufsichtsrechtliche Frage. Das sollte bankintern gelöst werden.

Stabenau von Lovells macht darauf aufmerksam, dass es bislang kein Anforderungsprofil für Aufsichts- und Verwaltungsräte gebe. Auf ein anderes Manko macht Geschwandtner aufmerksam: „Es gibt keine festen Maßstäbe für die spezifische Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern, zumal nicht jedes Aufsichtsratsmitglied selbst alle Facetten der zu kontrollierenden Banktätigkeit wird beherrschen müssen.“ Über einen Leisten will die Regierung Kontrolleure von großen privaten Banken und kleinen Regionalinstituten auch nicht scheren. Die Voraussetzungen an die fachliche Eignung bei kleinen Instituten, deren Haupttätigkeit darin bestehe, Kredite an Privatkunden oder mittelständische Unternehmen zu vergeben, seien andere als die für eine Großbank. HB

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