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Wirtschaft: Banken-Streit: Konflikt wird bis Mitte Juli beigelegt

Der seit Monaten dauernde Streit mit Brüssel um die Haftungsgarantien für deutsche Sparkassen und Landesbanken soll bis zum 17. Juli gelöst werden.

Der seit Monaten dauernde Streit mit Brüssel um die Haftungsgarantien für deutsche Sparkassen und Landesbanken soll bis zum 17. Juli gelöst werden. Trotz Fortschritten seien aber noch schwierige Fragen zu klären, sagte Bundesfinanzstaatssekretär Caio Koch-Weser am Mittwoch nach etwa dreistündigen Verhandlungen mit EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in Brüssel. Deutschland fordere besonders angemessene Übergangszeiten für den Umbau des Sparkassen- und Landesbankensystems. "Das müssen lange Übergangszeiten sein auf Grund des großen Systemwandels." Einen Zeitraum nannte Koch-Weser nicht. Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser sagte: "Es kann nur eine einheitliche Lösung geben, insbesondere was die Übergangszeiten angeht. Wir haben heute noch mal unterstrichen: zehn Jahre."

Im langwierigen Streit um die Staatsgarantieen für öffentlich-rechtliche Banken in Deutschland hatte die EU-Kommission der Bundesregierung im Mai einen Zeitplan vorgelegt, nach dem die Bundesregierung bis Ende September ihre Reformvorschläge für das System öffentlicher Banken und Sparkassen vorlegen muss. Außerdem muss sie sich bis Mitte Juli mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verfahren einverstanden erklären. Brüssel hält das jetzige Sparkassen-System für wettbewerbsverzerrend, weil staatliche Garantien für die Banken als nicht EU-konforme Subventionen betrachtet werden müssten.

Faltlhauser sprach von einer "sehr konzentrierten Unterredung" über die vorliegenden drei deutschen Modelle zur Beilegung des Streits. Dabei geht es um das so genannte Plattformmodell der Sparkassenorganisation, die einen weitgehenden Verzicht auf öffentliche Haftungsgarantien für Landesbanken vorsieht, Bayerns Modell zur Schaffung einer Finanzholding über der öffentlich-rechtlichen Landesbank sowie das nordrhein-westfälische Modell einer Trennung der Westdeutschen Landesbank (WestLB) in einen privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Teil.

Nach Faltlhauser Worten hat Monti das bayerische Modell sehr positiv aufgenommen. Allerdings habe er die geforderte Übergangsfrist von zehn Jahren, in denen die Staatsgarantien für die Bayerische Landesbank abgebaut werden sollen, als zu lang zurückgewiesen. Demgegenüber habe die deutsche Seite den Vorschlag Montis abgelehnt, unterschiedliche Übergangszeiten für einzelne Schritte zur Abschaffung der öffentlichen Haftung für Landesbanken zu vereinbaren.

Das bayerische Modell läuft auf eine Abschaffung der beiden Haftungsgarantien in ihrer bisherigen Form durch eine Novelle des Landesbankgesetzes hinaus. Die Trägerschaft der Bayerischen Landesbank soll an eine Landesbank-Finanzholding AG übertragen werden. Hinter der Holding sollen die bisherigen Eigner stehen: der Sparkassenverband Bayern und der Freistaat Bayern. Allerdings sind auch Beteiligungsoptionen für Dritte vorgesehen.

Das Düsseldorfer Modell sieht die Aufteilung der WestLB in eine öffentlich-rechtliche Muttergesellschaft und eine privatwirtschaftliche Tochter vor. Dabei soll die Mutter für die Tochter eine so genannte Patronatserklärung abgeben. Diese Erklärung sei eine Fortsetzung der Gewährträgerhaftung unter anderem Namen und deshalb für die EU-Kommission unakzeptabel, hieß es in den Brüsseler Kreisen. Der Düsseldorfer Finanzminister Peer Steinbrück erklärte am Abend, bei angemessener Übergangszeit sei man gegebenenfalls bereit, auf die Patronatserklärung ganz zu verzichten.

Beispiel Bankgesellschaft

In einem Interview mit "Capital" hatte Monti die angeschlagene Bankgesellschaft Berlin, die Mutter der öffentlich-rechtlichen Landesbank Berlin (LBB) ist, als Beleg für die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Haftungsgarantien bezeichnet. Dabei erneuerte Monti seine These, dass es sich bei diesen Garantien für Sparkassen und Landesbanken um Privilegien handle, die den Wettbewerb verzerrten.

rut

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