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Wirtschaft: Bankgesellschaft Berlin: Berlin gibt Mehrheit an der BGB ab

Für die Zukunft der Bankgesellschaft Berlin (BGB) ist der kommende Mittwoch von erheblicher Bedeutung. Dann stellt Finanzsenator Peter Kurth (CDU) dem Unterausschuss Vermögen und Beteiligungen im Abgeordnetenhaus Szenarien für eine Sanierung des notleidenden Kreditinstituts vor.

Für die Zukunft der Bankgesellschaft Berlin (BGB) ist der kommende Mittwoch von erheblicher Bedeutung. Dann stellt Finanzsenator Peter Kurth (CDU) dem Unterausschuss Vermögen und Beteiligungen im Abgeordnetenhaus Szenarien für eine Sanierung des notleidenden Kreditinstituts vor. Zu den interessantesten in Finanzkreisen diskutierten Modellen zählt die Veränderung des Gesellschafterkreises zu einem gleichberechtigten Dreigestirn. Vorgesehen ist demnach, dass die bereits vergangene Woche ins Gespräch gebrachte DGZ-Deka-Bank eine Beteiligung von 25 Prozent plus eine Aktie an der BGB erwirbt. Nach Tagesspiegel-Informationen soll nun an ihre Seite die Norddeutsche Landesbank (Nord-LB) treten und ihren Anteil auf dieselbe Höhe aufstocken. Die dazu erforderlichen Aktienpakete würde Berlin seinen Partnern verkaufen und den Erlös dann an die notleidende BGB abführen.

Demnach würde das Land sein 56,6-prozentiges Eigentum an der BGB auf 25 Prozent reduzieren. Die Führung der Bank fiele zwar in die Verantwortung der Nord-LB. Doch alle drei Partner würden über eine Sperrminorität verfügen und könnten dadurch bei maßgeblichen Entscheidungen ihre Interessen wahren. Diese Lösung, so heißt es aus Kreisen von Politik und Wirtschaft, böte gute Chancen für eine Sanierung des Berliner Kreditinstituts. Finanzsenator Kurth sagte am Montag, dass er keines der möglichen Szenarien zur Deckung des Kapitalbedarfs ausschließt. Maßgeblich für die Entscheidung sei nicht zuletzt, wie groß der Kapitalbedarf der BGB tatsächlich ist. Den ermitteln die Beamten des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BaKred) in diesen Tagen.

Drei Sonderprüfungen waren in Auftrag gegeben worden, unter anderem vom Aufsichtsrat der BGB, um einen genauen Überblick über die Schieflage des Banken-Konzerns zu erhalten. Aufgrund notleidender Kredit-Engagements und erhöhtem Rückstellungsbedarf - insbesondere für Fondsgeschäfte - ist von einem Kapitalbedarf in Höhe von etwa zwei Milliarden Mark die Rede. Dieses Geld müssen die Hauptaktionäre ihrer Beteiligungshöhe entsprechend aufbringen. Da die Kassen des Landes Berlin leer sind, und der Finanzsenator eine Neuverschuldung ausschließt, beauftragte er eine Investmentbank, nach alternativen Finanzierungsquellen für den auf Berlin entfallenden Kapitalnachschuss zu suchen. Für das neue hinter den Kulissen diskutierte Beteiligungsmodell spricht einiges. Norddeutsche Landesbank (Nord-LB) und BGB hatten bereits 1998 einen Zusammenschluss erwogen. Gescheitert war die Fusion seinerzeit auch an der unklaren Risikolage im Immobilien-Bereich. Die Nord-LB hält derzeit rund 20 Prozent an der BGB. Seit ihrem Einstieg Anfang der neunziger Jahre hat ihr Aktienpaket drastisch an Wert verloren. Der Kurs der BGB-Aktien dümpelt seit Ende 2000 an ihrem Allzeit-Tief unter zehn Euro herum. Mit der Aufstockung ihrer Beteiligung will die Nord-LB die unternehmerische Führung bei der BGB übernehmen. Ohne Nord-LB ist ohnedies wenig möglich, denn die Bank soll über ein Vorkaufsrecht auf Aktien aus dem Portfolio Berlins verfügen. Das Land muss also eine neue Eigentümerstruktur mit der Nord-LB abstimmen.

Andere - mit der Nord-LB zu vereinbarende - Interessen treibt die DGZ-Deka um. Das Spitzeninstitut der deutschen Sparkassen, das zugleich zentral deren Fondsgeschäft betreibt, fürchtet vor allem eine Übernahme des größten deutschen Sparkassen-Standortes durch private Banken. Bank-Insidern zufolge hat die Landesbank-Berlin mit ihren Sparkassen sowie der nur noch als Marke firmierenden Berliner Bank in der Hauptstadt einen Maktanteil von rund 60 Prozent. Die BGB selbst hatte in den vergangenen turbulenten Monaten immer wieder betont, dass das ganze Retail-Geschäft im Konzern gestrafft und koordiniert würde, um einen stärkeren Marktauftritt zu gewährleisten. Diese Geschäftsstrategie wäre mit dem Modell eines mächtigen Dreigestirns von Hauptaktionären gut umzusetzen - und der öffentlich-rechtliche Charakter des LBB-Sparkassen-Bereichs bliebe unangetastet.

Diese Erwägungen machen auch weitere diskutierte Alternativen unwahrscheinlich. Spekuliert wurde zum Beispiel über eine Kapital-Beschaffung durch die Ausgabe von Genussscheinen. Doch dies gilt in politischen Kreisen als zu teuer, denn die Bank müsste den Anlegern hohe Zinsen für die Scheine zahlen, und dies würde das Geschäftsergebnis der Bankgesellschaft auf Jahre hinaus belasten. Eine weitere Möglichkeit wäre der Verkauf von Kredit-Portfolios an andere Geldhäuser. Mit einer solchen Verringerung der Forderungen wäre auch der Kapitalbedarf niedriger. Doch damit wäre ein Aderlass verbunden, da sich das Geschäftsvolumen der BGB insgesamt verringern würde.

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