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Wirtschaft: Bankgesellschaft Berlin: Der Konsortialvertrag

In ihrer Offerte nimmt die Norddeutsche Landesbank auch Bezug auf den Konsortialvertrag zwischen ihr und dem Land Berlin. Offiziell ist dieses im Oktober 1994 unterzeichnete Schriftstück nie veröffentlich worden.

In ihrer Offerte nimmt die Norddeutsche Landesbank auch Bezug auf den Konsortialvertrag zwischen ihr und dem Land Berlin. Offiziell ist dieses im Oktober 1994 unterzeichnete Schriftstück nie veröffentlich worden. So viel ist aber klar, der Vertrag ermöglicht der NordLB noch bis Ende 2004 einen sehr weitreichenden Einfluss auf die Bankgesellschaft. Die Norddeutschen genießen mehr Rechte, als ihnen entsprechend ihrer Beteiligung von derzeit rund 20 Prozent zustehen würden. Ohne Zustimmung der NordLB ist beispielsweise eine private Lösung für den Berliner Bankkonzern nicht möglich. Allerdings hat die NordLB in diesem Vetrag auch Pflichten übernommen. Insider vertreten beispielsweise die Meinung, die NordLB müsse sich an der geplanten Kapitalerhöhung beteiligen. Tue sie dies nicht, sei der Vertrag obsolet, das Land Berlin hätte dann wieder freie Hand.

Weiterhin regelt der Konsortialvertrag einige Grundzüge der sogenannten strategischen Allianz zwischen den beiden Banken. Allerdings ist diese Zusammenarbeit bisher nur auf wenigen Gebieten verwirklicht worden. Zu nennen sind die Datenverarbeitung und das Research. Schließlich wurde die beiden Bausparkassen fusioniert. Schon seit längerem hat sich aber nichts mehr bewegt. Eine der Ursachen ist, das wenig freundschaftliche Verhältnis zwischen den beiden Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Rupf und Manfred Bodin.

dr

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