zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Bankgesellschaft Berlin: Vorstandsvorsitzender Rupf bietet seinen Rücktritt an

Der Vorstandsvorsitzende der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, hat dem Land Berlin als größtem Aktionär des Instituts seinen Rücktritt angeboten. Einen Tag vor der Hauptversammlung der Bankgesellschaft erklärte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, am Dienstag: "Herr Rupf hat selbst angeboten, die Verantwortung zu einem geeigneten Zeitpunkt an einen Nachfolger zu übergeben.

Der Vorstandsvorsitzende der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, hat dem Land Berlin als größtem Aktionär des Instituts seinen Rücktritt angeboten. Einen Tag vor der Hauptversammlung der Bankgesellschaft erklärte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, am Dienstag: "Herr Rupf hat selbst angeboten, die Verantwortung zu einem geeigneten Zeitpunkt an einen Nachfolger zu übergeben." Den Zeitpunkt nannte Wowereit nicht.

Rupf muss auf der Hauptversammlung die katastrophale Schieflage der Bankgesellschaft Berlin, die eine Kapitalerhöhung von zwei Milliarden Euro braucht, vertreten.

Berlin werde die notwendige Kapitalerhöhung bis zu zwei Milliarden Euro erbringen, bekräftigte Wowereit. Das Land werde in Höhe seines Anteils von 56,6 Prozent unmittelbar nach der Hauptversammmlung zeichnen und bis kommenden Freitag die baren Mittel einzahlen. Er appellierte nochmals an die beiden anderen Großaktionäre NordLB und Parion sich zu beteiligen. Ob dies geschieht, war aber auch am Dienstag noch unklar. Es gebe Hinweise, dass die beiden Partner die Zeichnungsfrist, die bis zum 27. September läuft, für eine Entscheidungsfindung nutzen würden, sagte Finanzsenatorin Christiane Krajewski und dämpfte damit vorschnelle Erwartungen.

Klar ist nun aber, dass die Hauptversammlung die Kapitalerhöhung nach Variante 1 beschließen wird. Es erfolgt eine Barkapitalerhöhung von zwei Milliarden Euro. Die neuen Aktien sollen zum Kurs von 2,56 Euro ausgegeben werden. Der Börsenkurs liegt derzeit bei knapp 8,49 Euro. Das Modell einer Stillen Gesellschaft (Variante 2) ist damit vom Tisch.

Für die Zeit nach Ende der Zeichnungsfrist ergeben sich für das Land Berlin zwei Szenarien. Liege ein akzeptables Angebot für die Übernahme beziehungsweise Beteiligung an der Bankgesellschaft durch Dritte vor, stünde ein im Rahmen des Gesamtkonzepts zu verhandelnder Verkauf an. Liege kein akzeptables Konzept vor, werde das Land die Sanierung verantwortlich voranbringen, so Wowereit. Zu den Kernpunkten gehöre, dass der Konzern-Sitz und möglichst viele Arbeitsplätze in Berlin erhalten blieben. "Unser primäres Ziel ist, dass die Bankgesellschaft wirtschaftlich gut darsteht", sagte Wowereit. Wenn das Konzept stimme, sei er auch bereit, sich von der letzten Aktie zu trennen. Das Sanierungskonzept, aber vor allem die Vergangenheitsbewältigung der Bankgesellschaft, werden für einen turbulenzten Ablauf der Hauptversammlung sorgen. Bereits in ihrer Einladung hat die Verwaltung des Bankkonzerns Vorsorge getroffen. Sollte die Tagesordnung am Mittwoch nicht abschließend behandelt werden können, wird die Versammlung am Folgetag fortgesetzt. Ohne Zweifel wird ein heftiger Schlagabtausch über die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat stattfinden.

Allein die Aufarbeitung des vergangenen Geschäftsjahres, der Aubis-Kredite und der Vorgänge um die Immobilientöchter IBG/IBAG dürfte Stunden dauern. Für den Streubesitz steht eine Generalabrechnung mit der Bankgesellschaft an, die seit der Gründung 1994 insgesamt 5,3 Milliarden Euro (10,36 Milliarden Mark) Risikovorsorge aufzubringen hatte. Vorstandschef Wolfgang Rupf muss den Konzernverlust des vergangenen Jahres von 1,65 Milliarden Euro und die schwelende Krise der Bank verantworten. Eine Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates gilt als unwahrscheinlich. Unterschiedliche Anträge liegen vor.

Während sich der Vorstand offenbar keiner Schuld bewusst ist, und dementsprechend seine Entlastung beantragt, ist der Aufsichtsrat vorsichtiger und schlägt vor, die Entlastung des Vorstandes bis nach den noch ausstehenden Sonderprüfungen zu verschieben. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sowie die Aktionsgemeinschaft der BGB-Aktionäre wollen unisono den Antrag stellen, sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand nicht zu entlasten. Und auch die Wirtschaftsprüfer werden sich herbe Vorwürfe anhören müssen. Rechtsanwalt Dieter Schulte-Zeu, der die Aktionsgemeinschaft der BGB-Aktionäre vertritt, nennt den Antrag des Vorstandes auf Entlastung "geradezu absurd". Der Anwalt fordert eine Abfindung für die Kleinaktionäre. "Die Großaktionäre könnten die Bankgesellschaft ja als ihr Eigentum betrachten, aber dann müssen sie den Kleinaktionären eine Abfindung bezahlen."

Schließlich wird Vorstandschef Rupf auf der Versammlung noch die Aufgabe zufallen, die Neuausrichtung der Bankgesellschaft zu erläutern. Eine pikante Angelegenheit, denn Rupf wird an der Umsetzung des Konzepts wohl nicht mehr beteiligt sein. Zudem stammt der Entwurf keineswegs aus seiner Feder. Die Weichen hat der Aufsichtsrat gestellt.

dr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false