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Wirtschaft: Bankgesellschaft entbindet Prüfer von Schweigepflicht

BDO wartet jetzt auf die Fragen der Staatsanwaltschaft

Berlin (hop). Der Streit um die Abschlüsse der IBG, einer Immobilientochter der Berliner Bankgesellschaft, geht in eine neue Runde. Die Bankgesellschaft hat die Prüfer der BDO Deutsche Warentreuhand AG von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Das bestätigte die Bankgesellschaft am Mittwoch. Die Wirtschaftsprüfer erwarteten jetzt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft sie nun kontaktiert, sagte BDO-Sprecher Philippe Prinz von Croy dem Tagesspiegel. „Nun kann die Staatsanwaltschaft auf uns zukommen.“

Die BDO will sich stärker gegen Vorwürfe wehren, die in der vergangenen Woche durch das Handelsblatt und das ARD-Magazin „Kontraste“ erhoben wurden. Dabei ging es um Abschlüsse der Bankgesellschaft-Tochter IBG und Risiken, die darin nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Ein Gutachten des Wirtschaftsprüfers Achim Walther zu möglichen Risiken sei absichtlich nicht berücksichtigt worden. Dem widerspricht die BDO. Man habe sowohl die IBG als auch die Immobilienfonds der Gesellschaft korrekt geprüft. Das Unternehmen behalte sich nun juristische Schritte vor, sagte BDO-Chef Christian Dyckerhoff in einem Interview.

Constanze Stempel, Pressesprecherin der Bankgesellschaft, sagte, die Freistellung der BDO von ihrer Verschwiegenheitspflicht gelte nur für die Ereignisse um die Walther-Berichte. Bereits am vergangenen Montag hatte die BDO signalisiert, eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen arbeiten zu wollen. Die Öffentlichkeit könne allerdings zunächst nicht mit neuen Details rechnen, sagte BDO-Sprecher von Croy.Hier sei zurzeit nichts geplant. Doch hänge das auch von der weiteren Medienberichterstattung ab.

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