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Wirtschaft: Bau fürchtet "Salto rückwärts"

BONN (uhl/HB/ADN).Der Zentralverband des Deutschen Bauhauptgewerbes (ZDH) hat die Pläne von SPD und Grünen zur Einführung eines neuen gesetzlichen Schlechtwettergeldes als einen "Salto rückwärts" kritisiert.

BONN (uhl/HB/ADN).Der Zentralverband des Deutschen Bauhauptgewerbes (ZDH) hat die Pläne von SPD und Grünen zur Einführung eines neuen gesetzlichen Schlechtwettergeldes als einen "Salto rückwärts" kritisiert.Zusammen mit der geplanten Wiedereinführung der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall würde die Schlechtwettergeld-Regelung die Lohnzusatzkosten im Baugewerbe um 5,8 Prozentpunkte auf 90,5 Prozent treiben.

Das wäre nach Meinung des ZDB-Vizepräsidenten Peter Huber für das mittelständische Baugewerbe ein "verheerendes Signal".Damit werde die von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) angekündigte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso in Frage gestellt wie die versprochene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze im deutschen Baugewerbe.Die Folge wären arbeitskostenbedingte Entlassungen und ein stärkeres Ausweichen auf Subunternehmer, so Huber.

Die Kosten des neuen Schlechtwettergeldes für die Unternehmer bezifferte Huber aufgrund der durchschnittlichen Zahl der Schlechtwetterstunden je Arbeitnehmer und Jahr auf 1,6 Mrd.DM.Das entspreche 4,2 Prozent der Bruttolohnsumme der Baubranche.Nach den bisherigen Plänen von SPD und Grünen würden nämlich nicht nur das Schlechtwettergeld, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Schlechtwettertage durch eine gesetzliche Umlage finanziert.

In dieses "kollektive System der Zwangsfinanzierung" würden zudem Baubetriebe einbezogen, die eine Schlechtwettergeld-Regelung überhaupt nicht in Anspruch nähmen.Dazu gehörten beispielsweise Firmen, die wegen der Betätigung im Innenausbau witterungsunabhängig arbeiteten.Das sei immerhin ein Drittel aller Baubetriebe.Aber auch Unternehmen, die mit ihren Arbeitnehmern flexible Jahresarbeitszeitmodelle mit Arbeitszeitkonten vereinbart hätten, müßten künftig die Schlechtwettergeld-Umlage zahlen.Für die Einkommen der Bauarbeiter wäre die Neuregelung ebenfalls ein "deutlicher Rückschritt".Die Arbeitnehmer müßten mit einer jährlichen Einkommenseinbuße von 930 DM beziehungsweise 1,6 Prozent rechnen.

Huber, der Verhandlungsführer des ZDB in den Tarifverhandlungen für das Baugewerbe ist, unterstrich, die Einführung einer gesetzlichen Schlechtwettergeld-Umlage würde den Verteilungskonflikt bei der bevorstehenden Lohnrunde 1999 und den Rahmentarifverhandlungen im kommenden Jahr deutlich verschärfen.Huber betonte, tarifpolitische Vereinbarungen müßten grundsätzlich Vorrang vor gesetzlichen Regelungen haben.Er warnte zugleich die IG Bauen-Agrar-Umwelt davor, das 1997 erzielte Verhandlungsergebnis über eine Schlechtwettergeld-Nachfolgeregelung in Frage zu stellen.

Die Gewerkschaft verteidigte ihren am Montag vorgestellten Vorschlag zu einer Neuregelung des Schlechtwettergeldes.Die Arbeitgeber würden nach dieser Regelung im kommenden Jahr unter dem Strich nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.Auch würde die Bundesanstalt für Arbeit insgesamt entlastet, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Klaus Wiesehügel.Der Vorschlag der Gewerkschaft sieht unter anderem vor, künftig ab der ersten witterungsbedingten Ausfallstunde ein Schlechtwettergeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes zu zahlen.Den Baubetrieben sollen in dieser Zeit die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.Zugleich forderte er die geplante Neuregelung der 620-DM-Jobs zu überdenken und verlangte eine Grenze von 85 DM.

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