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Wirtschaft: Bau- und Wohnungswirtschaft: Private Altersvorsorge durch Immobilienkauf

Die Spitzenverbände der deutschen Bau- und Wohnungswirtschaft wehren sich vehement gegen die Pläne der Bundesregierung, privates Wohneigentum nicht in den Förderkatalog zur privaten Altersvorsorge aufzunehmen. "Wir wollen eine Gleichbehandlung", sagte Günter Haber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes freier Wohnungsunternehmen (BFW).

Die Spitzenverbände der deutschen Bau- und Wohnungswirtschaft wehren sich vehement gegen die Pläne der Bundesregierung, privates Wohneigentum nicht in den Förderkatalog zur privaten Altersvorsorge aufzunehmen. "Wir wollen eine Gleichbehandlung", sagte Günter Haber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes freier Wohnungsunternehmen (BFW). Es sei nicht einzusehen, dass Sparpläne, Aktienfonds und anderere Produkte als private Vorsorgeprodukte für das Alter staatlich gefördert werden, das Sparen für Wohneigentum aber nicht. Im Vorfeld der abschließenden Verhandlungen der SPD-Spitze zur Altersvorsorge hat die Branche deshalb einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht zum einen die Förderung von Wohneigentum im so genannten Altersvermögensgesetz vor und zeigt dabei auch, wie das Immobilienvermögen besteuert werden könnte.

Denn bisher gilt: Sollte Immobilien gefördert werden, dann sollen sie wie alle anderen Förderwege nicht zu Anfang, sondern erst im Rentenalter versteuert - also nachgelagert besteuert - werden. Nach Ansicht des Finanzministeriums ist dies allerdings zu schwierig und schon deshalb eigne sich Wohneigentum nicht, in den Förderkatalog der privaten Altersvorsorgeprodukte aufgenommen zu werden.

Bei einem Sparplan sei klar, wie später die Auszahlung der monatlichen Rente besteuert werden könnte, bei einem Haus sei das aber eine andere Sache. "Mit den eigenen vier Wänden kann zwar die Miete gespart werden, aber wie soll man denn so eine virtuelle Zahlung besteuern", sagt Thorsten Albig, Sprecher im Finanzministerium. Unklar sei auch, welchen Wert - den Verkaufs- oder Beleihungswert - man denn für das Haus oder die Wohnung zu Grunde legen soll.

Die Spitzenverbände der Wohn-und Bauwirtschaft haben deshalb jetzt ein Fördermodell für Immobilien vorgestellt, wie es in ähnlicher Form seit ein paar Jahren in der Schweiz gilt. Dabei soll die Eigenvorsorge für Wohneigentum schon dann mit dem halben Steuersatz besteuert werden, wenn das Geld tatsächlich für den Bau oder den Kauf der eigenen vier Wände benutzt wird. Ein Beispiel: Bei einem zu versteuerenden Jahreseinkommen von 60 000 spart ein verheiratetes Paar ohne Kind zwölf Jahre lang ein Vermögen von rund 42 072 Mark an (davon 10 638 Mark staatlich gefördert). Wird dieses Geld dann zum Erwerb von Wohneigentum benutzt, sollte es einmalig mit dem halben Steuersatz besteuert werden. Im Beispiel würde dies 3728 Mark ausmachen und damit den Förderbetrag nicht voll auffressen.

Das Finanzministerium hält vom so genannten Schweizer Modell nichts. "Das Konzept ist zu bürokratisch und kompliziert", sagt Albig. Nach Ansicht des Finanzministeriums ist die Aufregung der Wohnungs- und Bauwirtschaft auch deshalb übertrieben, weil sich an der bestehenden staatlichen Wohneigentumsförderung auch durch das Altersvermögensgesetz zur privaten Altersvorsorge nichts ändern wird. "Es ist nicht zu befürchten, dass dies gegeneinander verrechnet wird", sagte er. Bisher kann etwa eine Familie mit zwei Kindern innerhalb von acht Jahren bis zu 64 000 Mark staatliche Wohnbauförderung erhalten. Auch das Argument, Schwellenhaushalte könnten sich nur für staatlich gefördertes Sparen oder für staatliches gefördertes Wohneigentum entscheiden, hält er für ungerechtfertigt. "Schwellenhaushalte müssen nur eine sehr geringe Eigenleistung aufbringen, um die staatliche Förderung zu erhalten", sagte er.

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