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Wirtschaft: Baugewerbe fordert stattdessen generelle Flexibilisierung für die Branche

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat den Sanierungstarifvertrag für den Baukonzern Philipp Holzmann abgelehnt. Der Vertrag, wonach die Holzmann-Beschäftigten von Februar an über einen Zeitraum von 18 Monaten zunächst unentgeltlich fünf Stunden zusätzlich pro Woche arbeiten wollten, führe zu einem erheblichen Wettbewerbsvorteil des Unternehmens und sei damit "eine unakzeptable Sonderbehandlung", begründete ZDB-Verhandlungsführer Werner Kahl am Mittwoch die zunächst vorläufige Entscheidung.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat den Sanierungstarifvertrag für den Baukonzern Philipp Holzmann abgelehnt. Der Vertrag, wonach die Holzmann-Beschäftigten von Februar an über einen Zeitraum von 18 Monaten zunächst unentgeltlich fünf Stunden zusätzlich pro Woche arbeiten wollten, führe zu einem erheblichen Wettbewerbsvorteil des Unternehmens und sei damit "eine unakzeptable Sonderbehandlung", begründete ZDB-Verhandlungsführer Werner Kahl am Mittwoch die zunächst vorläufige Entscheidung. Der Empfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses müssen noch die einzelnen Mitgliedsverbände zustimmen.

Die endgültige Ablehnung des Verbandes - den Mitgliedsverbänden wurde eine Frist bis 8. Februar gesetzt - würde den Vertrag und damit den Beitrag der Holzmann-Beschäftigten zum Rettungspaket kippen. Denn der Holzmann-Vorstand und die Gewerkschaft IG Bau haben ihn unter dem Vorbehalt geschlossen, dass beide Arbeitgeberverbände zustimmen, um einer möglichen Klage vorzubeugen. Die IG Bau nannte die Haltung des ZDB "unverantwortlich". Damit seien nicht nur Arbeitsplätze bei Holzmann, sondern auch bei zahlreichen Subauftragnehmern gefährdet. Eine Holzmann-Sprecherin zeigte sich dagegen zuversichtlich, dass "die Verbände doch noch zustimmen".

Nach Ansicht von ZDB-Verhandlungsführer Kahl ist hingegen "eine solche Lex Holzmann durch nichts zu rechtfertigen". Denn nicht nur würde jeder Holzmann-Mitarbeiter 345 Überstunden leisten, die erst später ausgeglichen werden sollen. Kahl warf dem Holzmann-Vorstand und der IG Bau zugleich vor, einen "Etikettenschwindel" zu betreiben. Der Vertrag sei nichts anderes als ein "Lohnverzicht durch die Hintertür". Die Arbeitnehmer würden zu Überstunden verpflichtet, ohne dass der Ausgleich ab dem Jahr 2002 gesichert sei. Der Zeitausgleich steht unter dem Vorbehalt, dass Holzmann wieder Gewinne erzielt. Sollte der Konzern aber bis zum Jahr 2007 keine Gewinne erwirtschaften, verfallen die Arbeitszeitguthaben. In diesem - schlechtesten - Fall, rechnete Kahl vor, würde jeder Mitabeiter im Durchschnitt auf 11 000 Mark verzichten, das seien 20 Prozent eines Bruttojahreseinkommen.

Kahl forderte die IG Bau stattdessen auf, sich einer generellen Arbeitszeitflexibilisierung bei den bevorstehenden Tarifverhandlungen nicht zu versperren. Es sei "kein sachlicher Grund dafür erkennbar, warum sich die IG Bau verweigert, die für Holzmann vorgesehene Arbeitszeitregelung auch für alle anderen Baubetriebe gelten zu lassen", sagt er. Bisher sind maximal 150 zuschlagsfreie Überstunden möglich, die zudem innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden müssen. Die 4,8-Prozent-Lohnforderung der IG Bau bezeichnete Kahl als "geradezu absurd". Angesichts des anhaltenden Preisdrucks gebe es "keinen Verteilungsspielraum".

chi

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