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Wirtschaft: BDA beklagt Zurückhaltung bei langfristigen Arbeitszeitkonten

Mehr lebenslange Arbeitszeitkonten hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gefordert. Während die Arbeitszeitkonten mit einer einjährigen Ausgleichsfrist mittlerweile weit verbreitet wären, könnte sich die Konten mit längerer Ausgleichsfrist noch nicht durchsetzen, bemängelte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner am Montag.

Mehr lebenslange Arbeitszeitkonten hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gefordert. Während die Arbeitszeitkonten mit einer einjährigen Ausgleichsfrist mittlerweile weit verbreitet wären, könnte sich die Konten mit längerer Ausgleichsfrist noch nicht durchsetzen, bemängelte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner am Montag. Er bedauere vor allem, dass sich die lebenslangen Konten tarifpolitisch nicht durchgesetzt hätten.

Von den Arbeitszeitkonten versprechen sich die Arbeitgeber eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Wenn die Auftragslage es erfordert, sollen die somit geleisteten Überstunden auf das persönliche Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers eingezahlt werden. Liegen weniger Aufträge vor, sollen die Überstunden von dem Konto abgebaut werden. Bei Kurzzeitkonten muss der Abbau innerhalb eines Jahres erfolgen, so sollen zum Beispiel saisonale Schankungen ausgeglichen werden. Die auf einem Langzeitkonto angesparten Überstunden müssen nicht abgebaut werden. Sie können zum Beispiel für eine Freistellungsphase zur beruflichen Weiterbildung oder einen früheren Ruhestand genutzt werden.

Gerade jetzt sehe man den Sinn von Arbeitszeitkonten, betonte Göhner auf einem Symposium in Berlin. "Zurzeit werden in den Unternehmen Arbeitszeitkonten abgebaut, um Entlassungen zu verhindern." Ein Sprecher der IG Metall bezweifelte das. "Die meisten Arbeitszeitkonten sind und bleiben trotz der konjunkturell schlechten Lage im Plus. Wenn ein Betrieb rationalisieren will, wird weiterhin doch eher entlassen als dass Überstunden abgebaut werden." Außerdem bemängelte er, dass es bei Langzeitkonten bisher keine Insolvenzsicherung gäbe. Das hieße, dass die angesparte Arbeitszeit eines Arbeitnehmers ersatzlos wegfalle, wenn das Unternehmen, bei dem er arbeite, schließen müsse.

hw

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