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Wirtschaft: BDI wendet sich gegen Eichels Pläne, auch Kursgewinne mitzubesteuern

Die Versicherungslobby erhält unerwartete Unterstützung im Kampf gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig Lebensversicherungen stärker zu besteuern. Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) leistet den Lebensversicherern Schützenhilfe.

Die Versicherungslobby erhält unerwartete Unterstützung im Kampf gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig Lebensversicherungen stärker zu besteuern. Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) leistet den Lebensversicherern Schützenhilfe. Anlass sind die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), künftig auch Kursgewinne bei Lebensversicherungen zu besteuern. BVI-Chef Manfred Laux fordert, dass bei längerfristigen Sparverträgen "ausnahmslos" auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen verzichtet werden sollte. Angesichts der gesellschaftspolitischen Bedeutung der Alterssicherung habe der Staat eine Art "Bringschuld" gegenüber den Bürgern.

Seit der Eichel-Plan zur Lebensversicherungsteuer bekannt wurde, läuft die Versicherungswirtschaft Sturm. Eine steuerliche Gleichbehandlung aller Formen privater Altersvorsorge würde durch die Eichel-Pläne nicht erreicht. Gegenüber anderen Geldanlagen würde die Kapitallebensversicherung nun diskriminiert, weil die Gewinnbeteiligung eines Lebensversicherungskunden auch Kursgewinne aus Aktien und Renten enthält, die beim Fondssparen steuerfrei bleibt. Dem halten Eichels Beamte entgegen, dass die Kursgewinne bei Rentenwerten erfahrungsgemäß eher gering seien. Lebensversicherungen dürfen nur bis zu 30 Prozent ihrer Anlagemittel in Aktien investieren. Den so realisierten Kursgewinnen sei mit dem Freibetrag in Höhe von 20 Prozent der Erträge aus Lebensversicherungen pauschal genüge getan. Neben der Streitfrage, wie Kursgewinne steuerlich zu behandeln seien, erzürnt die Lebensversicherer, dass allein bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht die bisherigen steuerlichen Vorteile ganz erhalten bleiben sollen. Diese werden wie gesetzliche Renten nur mit ihrem "Ertragsanteil" besteuert. Der Ertragsanteil sinkt mit steigendem Lebensalter des Steuerpflichtigen zu Beginn der Rentenzahlung. Dass ausschließlich private Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht dieses Privileg genießen sollen, ist nach Auffassung des Versicherungsverbandes eine Bevormundung des Bürgers.

Auch der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) hat massive Proteste gegen die Steuerpläne der Bundesregierung angekündigt. Die mehr als 40 000 Mitglieder würden in den nächsten Wochen ihre Kunden in Schreiben auffordern, sich bei den Abgeordneten von Bundestag und Länderparlamenten für den Erhalt der Kapitallebensversicherung in ihrer derzeitigen Form einzusetzen, sagte BVK-Präsident Ludger Theilmeier am Dienstag in Bonn. Auch die Ministerpräsidenten der Länder müssten mit Post rechnen, da sie im Bundesrat über das Gesetz abstimmen würden.

kun, asr

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