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BEAMTE IM EINSATZ: Karlsruhe hat Zweifel

Der Plan der Deutschen Bahn, im Streikfall Beamte als Zugführer einzusetzen, trägt das Risiko der Verfassungswidrigkeit. Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht im März 1993 den Einsatz von Beamten in einem Poststreik für verfassungswidrig erklärt.

Der Plan der Deutschen Bahn, im Streikfall Beamte als Zugführer einzusetzen, trägt das Risiko der Verfassungswidrigkeit. Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht im März 1993 den Einsatz von Beamten in einem Poststreik für verfassungswidrig erklärt. Der Fall ist zwar schon 27 Jahre alt, die Rechtslage aber noch immer aktuell. 1980 streikten 25 000 Arbeitnehmer der Postgewerkschaft. Der Bundespostminister setzte Beamte auf die bestreikten Stellen, die Gewerkschaft klagte. 1993 entschied der Erste Senat, dass der Beamteneinsatz verfassungswidrig war. Denn ohne ein Gesetz, das Umfang und Stärke des Beamteneinsatzes regelt, verletzte der Staat die Koalitionsfreiheit. Das Gesetz gibt es bei der Bahn aber nicht. Die Bahn könnte sich nun nur darauf berufen, dass der Lokführerstreik rechtswidrig ist. Für rechtswidrige Streiks gilt der Karlsruher Richterspruch nämlich nicht. Allerdings sind führende Arbeitsrechtler der Meinung, dass der Streik legitim ist. Die Arbeitsgerichte haben bisher unterschiedlich entschieden. Auf ihr Urteil kann sich die Deutsche Bahn daher nicht verlassen. ukn

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