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Wirtschaft: Beamte im Reformstress

1927 wurde mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zum ersten Mal das Risiko der Arbeitslosigkeit abgesichert. Damals waren die Aufgaben der Behörde beschränkt auf Arbeits und Lehrstellenvermittlung sowie Berufsberatung.

1927 wurde mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zum ersten Mal das Risiko der Arbeitslosigkeit abgesichert. Damals waren die Aufgaben der Behörde beschränkt auf Arbeits und Lehrstellenvermittlung sowie Berufsberatung.

Krise und Neugründung: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ 1952 neu gegründet. Ab 1969 hieß sie „Bundesanstalt für Arbeit“, 2004 wurde sie in „Bundesagentur für Arbeit“

umbenannt. Aufgeteilt ist die Behörde in die Zentrale in Nürnberg, zehn Regionaldirektionen, 180 Arbeitsagenturen und 356 Arbeitsgemeinschaften, in denen gemeinsam mit den Kommunen Langzeitarbeitslose betreut werden.

Skandal: Anfang 2002 flogen geschönte Vermittlungsstatistiken der Arbeitsämter auf. Zugleich räumte die Behörde ein, dass nur zehn Prozent der rund 90000 Beschäftigten mit der Vermittlung von Arbeitslosen befasst waren. Die restlichen Mitarbeiter berechneten Leistungsansprüche, kümmerten sich um Berufsberatung oder Verwaltungsaufgaben.

Reformen: Mit den Hartz-Reformen begann 2003 der Umbau der Nürnberger Mammutbehörde, der bis jetzt noch nicht abgeschlossen ist. Die BA will vor allem ihre Kundenorientierung verbessern: Den Arbeitslosen sollen Beratung und Betreuung aus einer Hand angeboten werden. Außerdem sollten Leistungen durch Dezentralisierung schneller gewährt werden.

Reformergebnisse: Der gewünschte Effekt der Behördenreform lässt noch auf sich warten: Die erhoffte Entlastung des Arbeitsmarktes ist nicht eingetreten. Heute hat die BA immer noch 90000 Mitarbeiter, 15000 davon sind in der reinen Arbeitsvermittlung tätig. Immerhin konnte die Durchschnittsdauer der Arbeitslosigkeit 2004 um 53 Tage verkürzt werden.

Aufgaben: Über die Jahre haben sich die Zuständigkeiten der BA immer mehr ausgeweitet. Zur Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes sind zahlreiche Förderleistungen und Weiterbildungsmaßnahmen hinzugekommen. Außerdem ist die BA für das Kindergeld zuständig.

Betreuung: Vor den Reformen lag das Betreuungsverhältnis im Schnitt bei mehr als 800 Arbeitslosen pro Vermittler. Individuelle Beratung war fast unmöglich. Anfang 2004 war ein Vermittler noch Ansprechpartner für 350 Arbeitslose, heute ist das Verhältnis eins zu 148, bei Jugendlichen unter 25 eins zu 78.

Vermittlung: Im vergangenen Jahr hat nur jeder fünfte Jobsuchende durch direkte Vermittlung der BA wieder eine Stelle gefunden – gegenüber 2003 ein Rückgang um 26,6 Prozent.

Finanzen: Die BA wird vor allem durch Beiträge der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Das Budget von 58 Milliarden Euro wird zur Hälfte für das Arbeitslosengeld I ausgegeben, das derzeit 1,69 Millionen Menschen beziehen. 3,5 Milliarden verbraucht die Verwaltung. Für die aktive Arbeitsmarktpolitik werden 14,1 Milliarden verwendet. Juliane Schäuble

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