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Wirtschaft: Beamten-Pensionen

Als 1995 die staatseigene Deutsche Bundespost privatisiert wurde, hatten die drei neuen Unternehmen Post, Postbank und Telekom ein Problem: Ihre Mitarbeiter genossen größtenteils den Beamtenstatus, waren also unkündbare Staatsdiener (siehe Seite 15). Und für ihre Pensionen hatte zu Behördenzeiten niemand Geld zurückgelegt – auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Beamte ja keinen Anspruch, weil sie in diese Kasse auch niemals eingezahlt haben.

Als 1995 die staatseigene Deutsche Bundespost privatisiert wurde, hatten die drei neuen Unternehmen Post, Postbank und Telekom ein Problem: Ihre Mitarbeiter genossen größtenteils den Beamtenstatus, waren also unkündbare Staatsdiener (siehe Seite 15). Und für ihre Pensionen hatte zu Behördenzeiten niemand Geld zurückgelegt – auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Beamte ja keinen Anspruch, weil sie in diese Kasse auch niemals eingezahlt haben. Aktien von Unternehmen, die solche finanziellen Zeitbomben mit sich herumschleppen, kauft kein Aktionär. Deshalb übernahm der Bund einen beträchtlichen Teil der Pensionsverpflichtungen, um den drei neuen Privatunternehmen Post, Postbank und Telekom den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern und den Verkauf der Aktien nicht zu gefährden. Denn 1996 kam bereits die erste Tranche TelekomAktien an die Börse. Die Pensionen müssen nun auf Jahrzehnte vom Bund bezahlt werden. Gekürzt werden können sie nicht, da Vertrauensschutz besteht. brö

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