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BEFREIUNG UND ERMÄSSIGUNG: So kommen Sie um den vollen Rundfunkbeitrag herum

Wer wenig Geld hat oder behindert ist, muss nicht den – vollen – Rundfunkbeitrag zahlen. KEIN BEITRAG Gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen die Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung.

Wer wenig Geld hat oder behindert ist, muss nicht den – vollen – Rundfunkbeitrag zahlen.

KEIN BEITRAG

Gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen die Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege erhält sowie Sonderfürsorgeberechtigte können sich befreien lassen. Gleiches gilt für junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht mehr bei den Eltern leben. Behinderte sind nur ausnahmsweise beitragsfrei, nämlich taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe.

ERMÄSSIGTER BEITRAG

Andere Menschen mit einer Behinderung, in deren Schwerbehindertenausweis der Zusatz „RF“ steht (zuständig ist das Versorgungsamt), zahlen 5,99 Euro im Monat. Betroffen sind Blinde oder Sehbehinderte, deren Behinderung allein wegen der fehlenden Sehkraft mindestens 60 Prozent beträgt sowie Taube oder stark Schwerhörige. Gleiches gilt für Menschen, die zu mindestens 80 Prozent behindert sind und Probleme haben, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Weitere Infos unter www.berlin.de/lageso/behinderung/medien.

ANTRAG

Wer aus gesundheitlichen Gründen befreit war, zahlt seit Januar automatisch den ermäßigten Beitrag. Alle anderen müssen die Befreiung oder Ermäßigung neu beantragen. Die Formulare finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de sowie bei den Bürgerämtern in Berlin. Der Gang zum Amt ist in vielen Fällen sinnvoll, da der Beitragsservice der Rundfunkanstalten beglaubigte Kopien sehen will und das Bürgeramt solche Beglaubigungen vornimmt – in diesem Zusammenhang sogar gebührenfrei. Wer Arbeitslosengeld II bekommt, kann sich den Gang zum Rathaus sparen. Dem Bescheid liegt eine Bestätigung zur Vorlage bei der GEZ – jetzt Beitragsservice – bei.



GÜLTIGKEIT

Eine Ermäßigung oder Befreiung kann man rückwirkend ab dem Datum der Feststellung beantragen, wenn der Bescheid vom Versorgungsamt nicht älter als zwei Monate ist. Sonst erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags. Den Antrag samt Unterlagen schicken Sie dann an ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. hej

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