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Wirtschaft: "Begünstigung der Reichen sehe ich nicht"

Steuerexpertin Pollak hält das Steuerkonzept der Regierung für zu zaghaftHELGA POLLAK ist Professorin für Volkswirtschaft an der Universität Göttingen. Mit ihr sprach Karin BirkWird das Steuerkonzept der Bundesregierung dem Anliegen gerecht, die Steuern auf breiter Basis zu senken und die Bemessungsgrundlage zu verbreitern?

Steuerexpertin Pollak hält das Steuerkonzept der Regierung für zu zaghaft

HELGA POLLAK ist Professorin für Volkswirtschaft an der Universität Göttingen. Mit ihr sprach Karin Birk

Wird das Steuerkonzept der Bundesregierung dem Anliegen gerecht, die Steuern auf breiter Basis zu senken und die Bemessungsgrundlage zu verbreitern?

Der Plan, die Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer umfassend zu senken und ihre Bemessungsgrundlagen zu verbreitern, war zur Zeit der alten Bundesregierung von mehreren Sachverständigenkommisionen vorbereitet und danach bereits vom Bundestag als Gesetz verabschiedet worden. Das ist damals im Bundesrat gescheitert. In den jetzt bekannt gewordenen Reformplänen der neuen Bundesregierung sind erfreulicherweise ebenfalls Ansätze zu einer allgemeinen Senkung der Steuerbelastung enthalten. Die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen sind jedoch über einen Zeitraum von mehreren Jahren gestreckt, in der HÖhe zu zaghaft und treffen die Steuer-plichtigen in sehr unterschiedlichem Umfang. Dadurch wird die Systematik der Besteuerung verletzt. Das heißt, dass steuerlich bedingte Verzerrungen in den wirtschaftlichen Entscheidungen und Ungerechtigkeiten hervorgerufen werden.

Finanzminister Hans Eichel wird jetzt vor allem von der SPD-Linken und den Grünen vorgeworfen, die Reichen zu begünstigen. Sehen Sie eine Gerechtigkeitslücke?

Eine Gerechtigkeitslücke im Sinne einer besonderen Begünstigung der so genannten Reichen sehe ich nicht. Immerhin soll die Senkung des Einkommensteuertarifs bei den unteren Einkommensklassen relativ stärker und schneller erfolgen als beim so genannten Spitzensteuersatz. Außerdem: Wenn Steuerentlastungen insbesondere der Sparer und der Investoren am Ende dazu führen, dass mehr Beschäftigung im Inland entsteht, so ist das zum Vorteil auch der weniger Begüterten. Das ist besser als eine formal hohe Besteuerung der Bezieher von Spitzeneinkommen und diese ins Ausland vertreibt. Das wäre mit einem hohen Kontroll- und Überwachsungsaufwand verbunden und entmutigt innovative wirtschaftliche Aktivitäten. Noch einmal: Es gibt keine Gerechtigkeitslücke.

Werden Kapitalgesellschaften privilegiert?

Grundsätzlich dürfen Beteiligungsumschichtungen bei Kapitalgesellschaften steuerlich nicht anders behandelt werden als bei Personenunternehmen und Privatpersonen. Damit wird verhindert, dass es zu den bereits genannten Verstößen gegen die Steuersystematik kommt.

Werden Unternehmer künftig die Gesellschaftsform streuerrechtlich bestimmen?

Entscheidungen über die Rechtsform einer Unternehmung sind schon immer neben anderen Faktoren vom Steuerrecht mit beinflusst worden. Auch nach geltendem Recht gibt es Unterschiede zwischen der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und der auf Personenunternehmen anzuwendenden Einkommensteuer. Hinzu kommt nun noch, dass nach den Plänen der Bundesregierung Personenunternehmen auch noch die Möglichkeit bekommen sollen, unter grundsätzlicher Beibehaltung ihrer Rechtsform allein für steuerlich Zwecke die Gleichstellung mit den Kapitalgesellschaften zu wählen.

Gestritten wird darüber, einbehaltene Gewinne weniger zu besteuern. Sind ausgeschüttete Gewinne schlecht?

In einer Unternehmung einbehaltene Gewinne sind weder schlechter noch besser als ausgeschüttete, schon gar nicht nur die in einer Kapitalgesellschaft erwirtschafteten.

Wird aus den Plänen tatsächlich ein Gesetz?

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Steurreformpläne in der jetzt vorliegenden Form keine Mehrheit im Bundesrat finden würden. Noch besteht jedoch die Möglichkeit, dass Korrekturen im parlamentarischen Vorfeld oder schließlich auch im Vermittlungsausschuss vorgenommen werden.

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