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Wirtschaft: Bei Ebay nur mit Treuhandservice Zusatzschutz kostet extra

Betrügereien oder Streit sind beim Kauf über den InternetMarktplatz Ebay an der Tagesordnung. Entweder weil die Ware nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht oder sie gar nicht erst ankommt.

Betrügereien oder Streit sind beim Kauf über den InternetMarktplatz Ebay an der Tagesordnung. Entweder weil die Ware nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht oder sie gar nicht erst ankommt. Der Marktplatzbetreiber selbst kommt normalerweise nicht für den entstandenen Schaden auf. „Ebay ist ein ganz normaler Flohmarkt, nur eben virtuell“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer einige Punkte beachtet, kann aber das Risiko einer Enttäuschung verringern.

Einen Eindruck von der Vertrauenswürdigkeit eines Verkäufers gibt das Bewertungssystem. Käufer berichten auf den Ebay-Webseiten, wie eine Transaktion gelaufen ist und bewerten den Verkäufer mit Punkten.

Echte Sicherheit bietet nur der Treuhandservice von Ebay. Einigen sich die Vertragspartner auf den Service, zahlt der Käufer den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto. Dann wird die Ware geliefert, und der Käufer kann prüfen, ob der Artikel in Ordnung ist. Erst dann fließt das Geld. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis: bis 100 Euro betragen sie zwei Euro, bis 500 Euro fünf Euro und bis 1000 Euro zehn Euro. In der Regel teilen sich die Parteien die Kosten.

Unabhängig vom Treuhandvertrag erstattet Ebay unter bestimmten Bedingungen die Kosten, wenn der Artikel nicht ankommt oder nicht der Beschreibung entspricht. Der Käufer muss selbst unbescholtener Ebay-Nutzer sein und eine Frist von 60 Tagen einhalten. Die Ware darf zudem nicht mehr als 200 Euro kosten, und es gilt eine Selbstbeteiligung von 25 Euro. msh

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