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Wirtschaft: Beihilfenstreit geht an Berlin nicht vorbei

Auch die Landesbank Berlin verfügt über Gelder der ehemaligen WBKVON MARTINA OHMVier Jahre zieht sich der Streit schon hin: Die privaten Geschäftsbanken können es nicht verwinden, daß sich ihre öffentlich-rechtliche Konkurrenz - in sechs Bundesländern - staatliches Wohnungsbauvermögen quasi zum Nulltarif einverleibt hat.Stillschweigend tolerierten die Länder, daß sich die Landesbanken auf diesem Wege billiges Eigenkapital verschafften - Kapital, so die Klage der Privaten, das nicht im Ansatz marktgerecht verzinst wird.

Auch die Landesbank Berlin verfügt über Gelder der ehemaligen WBKVON MARTINA OHM

Vier Jahre zieht sich der Streit schon hin: Die privaten Geschäftsbanken können es nicht verwinden, daß sich ihre öffentlich-rechtliche Konkurrenz - in sechs Bundesländern - staatliches Wohnungsbauvermögen quasi zum Nulltarif einverleibt hat.Stillschweigend tolerierten die Länder, daß sich die Landesbanken auf diesem Wege billiges Eigenkapital verschafften - Kapital, so die Klage der Privaten, das nicht im Ansatz marktgerecht verzinst wird.In die Landeskassen fließe lediglich eine Art Handgeld - eine unzuverlässige Beihilfe, schlußfolgerte der Bundesverband der Deutschen Banken in Köln und legte prophylaktisch bereits im Frühjahr 1993 in Brüssel eine Beschwerde auf den Tisch.Ein Jahr drauf folgte die zweite. Auf über 11 Mrd.DM summiert sich der vermeintliche Wettbewerbsvorteil der Landesbanken.Allein knapp 6 Mrd.DM entfallen auf die Westdeutsche Landesbank, die seit Anfang 1992 das Vermögen der ehemaligen Wohnungsbauförderungsanstalt vereinnahmt hat, aber auch die Landesbank Berlin verfügt über 2 Mrd.DM der ehemaligen Wohnungsbaukreditanstalt, die zwar 1992 auf Beschluß des Abgeordnetenhauses aufgelöst wurde, doch in der Rechtsnachfolge auf die neu eingegrichtete Investitionsbank Berlin (IBB) überging.Die IBB wiederum ist seit Anfang 1993 eine, wie es heißt, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Abteilung der Landesbank Berlin.Und trotz rechtlicher Unabhängigkeit vom Konzern finden sich die zwei Milliarden in den Büchern der Landesbank unter der kompliziert anmutenden Position Zweckrücklage der IBB - der Landesbank dienen die Gelder freilich als Eigenkapital. Dem ständigen Drängen des Kölner Bankenverbandes hat die EU-Kommission nun endlich nachgegeben.Vergeblich hatte man in Brüssel auf eine nationale Lösung gewartet.Am Mittwoch eröffnete die Kommission nun endlich das formale Untersuchungsverfahren.Sie beruft sich dabei auf die einschlägigen Paragraphen 92 Abs.1 bzw.93 Abs.3 des EU-Vertrages, in denen die Staatlichen Beihilfen geregelt sind - konkret: die, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinar bzw.unvereinbar sind und die Kontrollen und Maßnahmen gegen unstatthafte Beihilfen.Auf dem Sünderbänkchen sitzen nicht die Landesbanken, sondern die Bundesregierung, weil der Bund und Länder der Eingliederung des Sondervermögens bedenkenlos zugestimmt haben.Nicht nur der Bund wird die Gelegenheit nutzen, um seine Position darzulegen - jeder kann sich äußern.Keine Frage, daß dann auch die Monopolkommission auf den Plan tritt.Deren Vertreter sind bekanntermaßen vehemente Kritiker der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken.Dabei geht es nicht nur um die Wettbewersvorteile in den strittigen Fällen, sondern um Fragen grundsätzlicherer Natur.Warum Sparkassen und Landesbanken in Zeiten konsequenter Privatisierungspolitik noch die Rückendeckung der öffentlichen Hand benötigen, will nicht länder jedermann ohne weiteres einleuchten.Zwar hat sich der Kanzler persönlich auf dem EU-Gipfel von Amsterdam für den Erhalt des Status Quo eingesetzt und erreicht, daß die Regierungschefs beschlossen, Landesbanken und Sparkassen teilweise von den EU-Wettbewerbs- und Beihilferegeln auszunehmen, doch eine rechtlich verbindliche Verankerung der schützenden Gewährsträgerhaftung durch die Länder in einem Extraprotokoll zum Maastricht-Vertrag konnte Helmut Kohl nicht durchsetzen. Dabei hatte der Kanzler vor allem für die deutschen Sparkassen Boden gutmachen wollen.Die nämlich sind quasi im Gegenzug zur staatlichen Rückendeckung - durch das traditionelle Regionalprinzip - dazu verpflichtet, ein flächendeckendes und das heißt auch nicht gerade billiges Filialnetz aufrechtzuerhalten.Ohne Zuschuß ist das angesichts der harten Konkurrenz auch auf dem Bankenmarkt kaum zu realisieren.Kommt hinzu, daß insbesondere in den neuen Ländern die Sparkassen nach wie vor die erste Anlaufstelle für die Kundschaft sind und - nebenbei bemerkt - die wichtigsten Gewerbesteuerzahler.Gute Gründe hatte der Kanzler also allemal, für die öffentlich-rechtlichen Banken auf europäischer Bühne ein gutes Wort einzulegen.Umso merkwürdiger mutet es an, daß die Bundesregierung nun in dieser Angelegenheit Rede und Antwort stehen muß.Auch wenn es hier nicht um die Garantieerklärung der öffentlichen Hand geht - der Streit um die Beihilfen wirft die gleiche Frage nach dem öffentlichen Auftrag auf, der im Zweifel wettbewerbsrechtliche Vergünstigungen rechtfertigen kann.

MARTINA OHM

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