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Teure Behandlung. Für einen Krebstherapeuten seien Rezepte über 20 Millionen Euro im Jahr "keine Seltenheit", sagt der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.

© picture alliance / dpa

Beitragsverschwendung: Krankes Kassensystem

Durch Korruption, Betrug und Falschabrechnung verlieren die Krankenkassen jedes Jahr Milliarden von Euro. Und dabei wird nur ein kleiner Prozentsatz überhaupt aufgedeckt.

Berlin - Der Schaden ist gespenstisch hoch. Durch Korruption, Betrug und Falschabrechnung gehen Jahr für Jahr drei bis zehn Prozent der Gesundheitsausgaben verloren, schätzen die Experten des European Healthcare Fraud and Corruption Network. Auf Deutschland umgerechnet wären das allein für die gesetzlichen Krankenkassen fünf bis 18 Milliarden Euro. Die SPD will diese „Verschwendung von Beitragsmitteln“ nicht länger hinnehmen und fordert gesetzliche Änderungen. Zumal eine durch Schmiergeldzahlungen beeinflusste Behandlung und Arzneiauswahl auch Gesundheit und Leben der Patienten bedrohe, wie Fraktionsexperte Karl Lauterbach betont. Am heutigen Freitag diskutiert der Bundestag über den SPD-Antrag.

Genaue Zahlen dazu, wie oft im deutschen Gesundheitswesen bestochen, betrogen und falsch abgerechnet wird, gibt es nicht. „Je mehr man sucht, desto mehr findet man“, sagt Dina Michels, die bei der KKH Allianz die Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation leitet. Und bisher, so ihr Eindruck, werde nur ein „kleiner Prozentteil“ aufgedeckt. Bei vielen Ermittlern herrsche Rechtsunsicherheit und „Beißhemmung“, berichtet Staatsanwalt Marcus Röske von der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen in Verden. Und der SPD-Experte Karl Lauterbach betont, dass es sich bei den Betrügern zwar um eine Minderheit der Ärzte handle. Diese besitze aber „enorme Energie“.

Die Komplexität und die Intransparenz des Systems begünstigen Betrug und erschweren die Aufdeckung. Neben klassischen Fällen wie der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen gibt es jede Menge Verbandelung und Vergünstigung, die nur schwer aufzudröseln oder gar juristisch zu ahnden ist. Mediziner kooperieren mit Apothekern, die ihnen dafür die Praxis günstiger vermieten. Pharmafirmen bedanken sich bei verschreibefreudigen Ärzten mit Reisen oder finanziellen „Kick-backs“ auf das Konto von Verwandten. Internisten kungeln mit Radiologen und Orthopäden mit Sanitätshäusern. Rehazentren und Kliniken zahlen „Fangprämien“ für überwiesene Patienten.

Dazu kommt, dass die Juristen sich nicht einig sind, ob sie niedergelassene Ärzte, die sich derart bereichern, wegen Bestechlichkeit belangen können. Denn der Korruptionsparagraf 299 im Strafgesetzbuch bezieht sich nur auf „Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs“, der Paragraf 331 auf „Bestechlichkeit“ als Amtsdelikt. Nachdem sich etliche Gerichte mit unterschiedlichem Ergebnis an der Frage abgearbeitet haben, ob damit auch der Vorteilsnahme von Kassenärzten beizukommen ist, beschäftigt sie nun den Großen Senat des Bundesgerichtshofs. Um sie mit Ja zu beantworten, müssten die Karlsruher den Status des niedergelassenen Arztes umdefinieren – vom Freiberufler zum „Amtsträger“ oder Kassenbeauftragten. Die Standesvertreter schlagen Alarm. „Wollen wir Ärzte, die sich unbeeinflusst von Dritten um das Wohl von Patienten kümmern, oder wollen wir Verwaltungskräfte, die sich um die Medizin kümmern?“, fragt der Berliner Ärztekammerpräsident Günther Jonitz. Justiz- und Gesundheitsministerium wollen das Urteil abwarten. Die SPD sieht in der unklaren Gemengelage die Aufforderung, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Dass sich das Marketing der Pharmafirmen so stark auf die Ärzte konzentriert, liegt daran, dass die Konzerne hierzulande kaum Einfluss auf Patienten nehmen können. Bei den Arzneiverschreibungen der Ärzte geht es um Riesensummen. Für einen Krebstherapeuten seien Rezepte über 20 Millionen Euro im Jahr „keine Seltenheit“, sagt Lauterbach. Wirksame Chemotherapien seien für 3000, aber auch für 80 000 Euro zu haben.

Vieles spielt sich auch in Grauzonen ab. So erhalten Ärzte von Arzneiherstellern Honorare, wenn sie Patienten mit neuen Mitteln behandeln und auf Fragebögen die Wirkung dokumentieren. Die Hersteller rechtfertigen die sogenannten Anwendungsbeobachtungen als „unverzichtbar" für die Forschung. Korruptionswächter dagegen nennen sie eine „legalisierte Form der Bestechung“. Bis zu 1,2 Milliarden Euro ließen sich Firmen ihre Pseudo-Studien kosten, um neue Mittel in den Markt zu drücken, heißt es bei Transparency International. Für das Umstellen der Medikation und das Ausfüllen banaler Formulare erhielten Mediziner „Kopfgelder“ bis zu 2500 Euro.

Das Ganze ist so plump, dass es selbst der Kassenärztlichen Vereinigung nicht behagt. Zumindest dreierlei müsse gewährleistet sein, fordert Vorstand Carl-Heinz Müller. Die Patienten müssten eingewilligt haben. Die Ergebnisse müssten in allgemein zugänglichen Foren veröffentlicht werden. Und Zahlungen müssten sich am tatsächlichen Aufwand orientieren. „Anwendungsbeobachtungen allein zu Marketingzwecken sind in keinster Weise akzeptabel“, sagt Müller. Eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz sei „unerlässlich“. Das finden auch die Ermittler. In Arztpraxen stoße man immer wieder auf Packen vorab ausgefüllter Formulare, sagt Jörg Engelhard vom Berliner Landeskriminalamt. Das habe „ein Geschmäckle“.

Doch auch bei den Kliniken gibt es Probleme. Neben den Fangprämien an Ärzte geht es vor allem um Falschabrechnung. Im Jahr 2009 erwiesen sich 43 Prozent der geprüften Rechnungen als zu hoch. Die Krankenhausgesellschaft bagatellisiert dies mit der komplizierten Materie und „unterschiedlichen Auffassungen“ über Abrechnungsmethoden. Doch die zur Prüfung verpflichteten Kassen sind im Nachteil. Finden sie keinen Fehler, müssen sie die Kliniken mit 300 Euro entschädigen. Bei entdeckten Fehlern dagegen haben Kliniken außer der Nachzahlung nichts zu befürchten – es sei denn, es lässt sich systematischer Betrug nachweisen. „Spürbare Sanktionen“ fordert daher die SPD. Sonst gebe es für die Kliniken „keinen Anreiz, in richtige Abrechnungen zu investieren“, sagt Florian Lanz vom Spitzenverband der Krankenkassen.

Aus Expertensicht täte es not, die Kontrolleure zu stärken – bei Polizei wie Kassen. Ohne den Fachverstand Letzterer seien die Ermittler aufgeschmissen, sagt LKA-Mann Engelhard. Doch Kassen, die Personal aufstocken, um Abrechnungsbetrug aufzuspüren, bekommen Probleme: Mit der jüngsten Reform wurden die Verwaltungskosten gedeckelt. Die Task Forces der Kassen dürften nicht als Verwaltungskosten gebucht, sondern – da sie auch Erträge brächten – als „Profit-Center“ geführt werden, fordert die SPD. Zudem müssten Staatsanwaltschaften und Kripo aufgerüstet und im Sozialrecht fortgebildet werden. Dem Bund bleiben aber nur Appelle – zuständig für die Strafverfolgung sind die Länder.

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