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Wirtschaft: Berlin ändert Sparkassengesetz Durchbruch für Privatbanken

Berlin Das Land Berlin öffnet die Berliner Sparkasse für private Investoren. Bereits am kommenden Donnerstag wird die entsprechende Änderung des Sparkassengesetzes im Abgeordnetenhaus in erster Lesung behandelt.

Berlin Das Land Berlin öffnet die Berliner Sparkasse für private Investoren. Bereits am kommenden Donnerstag wird die entsprechende Änderung des Sparkassengesetzes im Abgeordnetenhaus in erster Lesung behandelt. Mit diesem Vorhaben bringt die von SPD und PDS geführte Landesregierung Bewegung in die deutsche Bankenlandschaft. Erstmals werden hier die gesetzlichen Grundlagen für den Verkauf einer Sparkasse geschaffen. Der Gesetzentwurf liegt dem Handelsblatt vor. Die Berliner Entscheidung könnte dazu beitragen, die bislang strikte Trennung der deutschen Kreditwirtschaft in Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen (Drei-Säulen-Modell) aufzubrechen.

Die EU-Kommission hatte dem Land Berlin zur Auflage gemacht, sich bis 2007 von der Bankgesellschaft Berlin AG zu trennen, zu der die Berliner Sparkasse gehört. Im Gegenzug gab Brüssel grünes Licht für milliardenschwere Beihilfen. Der nun von der rot-roten Landesregierung eingeschlagene Weg wird auch von der Opposition befürwortet. „Mit dieser Konstruktion wird ein optimaler Wettbewerbsanreiz geschaffen sowohl für private Interessenten als auch den öffentlich-rechtlichen Bereich“, sagte Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, dem Handelsblatt.

Bislang hatte das private Bankengewerbe vergeblich versucht, eine Sparkasse zu übernehmen. In Stralsund wollte der Oberbürgermeister eine Gesetzeslücke nutzen und die Vermögensgegenstände der Stadtsparkasse veräußern. Doch die von SPD und PDS geführte Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern schob hier einen Riegel vor. Sparkassenrecht ist Landesrecht. In mehreren Bundesländern wird allerdings an der Öffnung des Sparkassensektors gearbeitet.

Der Clou des Berliner Gesetzes: Die Sparkasse bleibt ein öffentlich-rechtliches Institut – unter dem Dach einer AG, die gekauft werden kann. Mit dieser Rechtskonstruktion dürfte es für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) schwer werden, es einem möglichen privaten Erwerber zu untersagen, das rote Sparkassen-„S“ zu nutzen. fmd (HB)

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