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Wirtschaft: Berlin darf seine Sparkasse an wen auch immer verkaufen

Berlin - Jetzt hat der Finanzsenator es schriftlich: Thilo Sarrazin (SPD) darf die Berliner Sparkasse samt ihrem Namen verkaufen – auch an einen privaten Investor. In einem Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilt deren Präsident Jochen Sanio Sarrazin mit, dass er frühere Bedenken gegen einen Verkauf samt Namen zurückstellt.

Berlin - Jetzt hat der Finanzsenator es schriftlich: Thilo Sarrazin (SPD) darf die Berliner Sparkasse samt ihrem Namen verkaufen – auch an einen privaten Investor. In einem Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilt deren Präsident Jochen Sanio Sarrazin mit, dass er frühere Bedenken gegen einen Verkauf samt Namen zurückstellt.

Sanios Kehrtwende ist nicht ganz freiwillig. Der Wortlaut des Schreibens an Sarrazin wurde ihm vom Bundesfinanzministerium diktiert, er ist Teil der Einigung, die Unterhändler von Bundesregierung und EU-Kommission in der vergangenen Woche in Brüssel geschlossen haben. Demnach unterliegt der Käufer der Berliner Sparkasse dem Landessparkassengesetz, das ihn unter anderem dazu verpflichtet, seine Dienste auf Berlin auszurichten. Die Bezeichnung „Berliner Sparkasse“ darf er verwenden. Über die Markenrechte an Schriftzug, Farbe und dem roten „S“ muss sich die Landesbank Berlin, zu der die Berliner Sparkasse gehört, noch mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband streiten – vor dem Berliner Kammergericht.

Die Bundesregierung und die Länderfinanzminister haben den Kompromiss mittlerweile abgesegnet. Die endgültige Zustimmung der EU-Kommission steht dagegen noch aus. Sie gilt aber als sehr wahrscheinlich. „Wir erwarten den Beschluss der Kommission noch vor Weihnachten“, heißt es im Bundesfinanzministerium. Dann soll auch das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingestellt werden.

Damit ginge ein monatelanger Streit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission zu Ende, der sich an der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin entzündet hatte. Die EU-Kommission hatte verlangt, das deutsche Kreditwesengesetz so zu ändern, dass alle Sparkassen an private Investoren verkauft werden können. Diese Öffnung des deutschen Bankensystems hat die Bundesregierung vorerst vermieden. Ein weiterer Streit wurde allerdings nur vertagt. Sollte die nächste Kommune ihre Sparkasse verkaufen wollen und das jeweilige Bundesland sein Sparkassengesetz entsprechend ändern, müsste neu verhandelt werden.

Stefan Kaiser

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