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Wirtschaft: Berliner Sparkasse darf das „S“ behalten

Gericht gibt Klage der Landesbank statt. Nun könnte die Ex-Bankgesellschaft noch teurer werden

Berlin - Wer immer die Berliner Sparkasse im kommenden Jahr kaufen wird, darf sich schon jetzt freuen. Er kann voraussichtlich nicht nur den Namen Berliner Sparkasse, sondern auch Markenrechte wie den Schriftzug, die rote Farbe und das Sparkassen-„S“ behalten. Dem Land Berlin winken dadurch höhere Einnahmen aus dem Verkauf.

Das Landgericht Berlin gab am Dienstag nach einer mündlichen Anhörung einer Klage der Landesbank Berlin (LBB) statt, zu der die Berliner Sparkasse gehört. Die Bank hatte gegen eine Satzungsänderung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) geklagt, mit dem Ziel, die auf den Verband eingetragenen Kollektivmarken an Sparkassenschriftzügen und -Logos verwenden zu dürfen. Eine Gegenklage des DSGV, die LBB aus dem Verband auszuschließen und ihr die Nutzung der Marken zu verwehren, wurde abgewiesen. „Die Klägerin darf die Markenrechte weiter benutzen“, sagte Gerichtssprecherin Katrin-Elena Schönberg dem Tagesspiegel. Der Ausschluss der LBB aus dem DSGV sei nichtig. Das Urteil beziehe aber sich nur auf den momentanen Zustand.

„Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Auffasung bestätigt hat“, sagte eine Sprecherin der LBB. Auch Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) begrüßte die Entscheidung. Der DSGV wies darauf hin, dass das Urteil in erster Instanz noch nicht rechtskräftig sei. Eine Berufung kündigte er noch nicht an: „Wir warten die Urteilsbegründung ab und werden sie erst mal prüfen“, sagte ein Sprecher.

Die DSGV-Anwälte hatten sich in der mündlichen Anhörung vor dem Landgericht am Dienstagmorgen auf die Markenrechte des Verbands berufen, über deren Nutzung nur er entscheiden könne. „Die Bank greift auf Markenrechte Dritter zu, die ihr nie gehört haben“, sagte Wolfgang von Meibom, DSGV-Anwalt der Düsseldorfer Kanzlei Bird & Bird. Die Markenrechte der Sparkasse seien „mehrere Milliarden Euro“ wert. Wenn nun eine Privatbank als Käufer der LBB Schriftzug und Logo der Sparkasse verwenden dürfte, würden die Markenrechte verwässert und die Marke letztendlich zerstört.

Meibom erinnerte an die Vergangenheit der LBB als Bankgesellschaft Berlin (siehe Kasten). Die Bank habe sich selbst in die Schieflage gebracht, die letztlich den Verkauf erzwungen hat. Nun solle „der Täter zum Begünstigten“ gemacht werden. „Die Bank ist teurer, wenn die Marke dahinter steht“, sagte Meibom. „Nur darum geht es.“

Die Anwälte der LBB wiesen diese Darstellung zurück. Die Werte habe die Berliner Sparkasse in ihrer über 100-jährigen Geschichte selbst geschaffen, sagte Wolfgang Kellenter von der Berliner Kanzlei Hengeler Mueller. „Es wird keine Verwässerung der Marke geben, weil es weiter eine Berliner Sparkasse geben wird, die öffentlich kontrolliert ist.“

Dieser Auffassung hatte sich auch der Vorsitzende Richter Peter Scholz bereits während der Verhandlung angeschlossen. Nach dem Berliner Sparkassengesetz habe das Land die LBB lediglich mit der Trägerschaft an der Berliner Sparkasse beliehen und könne diese Beleihung aufheben, etwa wenn ein privater Käufer die Marke nicht gesetzesgemäß nutze. „Vielleicht muss man da abwarten, was passiert“, sagte der Richter.

Stefan Kaiser

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