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Im Einsatz für Jung und Alt. Künftige Pflegefachleute können in allen Pflegebereichen arbeiten.

© Getty Images/iStockphoto

Beruf Pfleger: Ausbildung generale

In Zukunft werden Altenpfleger, Krankenpfleger und Kinderpfleger in den ersten zwei Jahren ihrer Ausbildung gemeinsam lernen. Was sich durch das neue Gesetz für Pflegeberufe noch ändert.

Wer ins Auge fasst, Pflegerin oder Pfleger zu werden, sollte sich über die neuen Bedingungen informieren, denn zum 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung in Kraft – und dadurch wird sich einiges ändern. Im Rahmen des Gesetzes wird die sogenannte generalistische Pflegeausbildung eingeführt, die mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ endet. Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.

Voraussetzung für die neue Ausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Auch Hauptschulabsolventen können die Ausbildung absolvieren, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen.

Bewerber, die schon wissen, dass sie etwa in der Altenpflege oder in der Kinderkrankenpflege arbeiten wollen, können nach wie vor eine spezialisierte Ausbildung absolvieren. Denn: Die speziellen Abschlüsse in der Altenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bleiben erhalten.

Wer sich zu Beginn der Ausbildung für die Alten- oder Kinderkrankenpflege entschieden hat, kann sich aber auch nach den ersten zwei Jahren neu entscheiden. Die Azubis absolvieren erst einmal für zwei Jahre eine generalistische Ausbildung, in der zentrale inhaltliche Elemente der bisherigen drei Ausbildungen zusammengelegt sind. Man kann nach dem zweiten Jahr seine Ausbildungszeit beenden mit dem Abschluss „Pflegeassistenz“. Die anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel.

Wer weitermacht, kann im dritten Jahr entweder einen der bisherigen Bereiche vertiefen oder die generalistische Ausbildung fortsetzen – und Pflegefachfrau oder Pflegefachmann werden.

Von den Änderungen betroffen sind alle Bewerber, die im nächsten Jahr oder später starten. Nichts ändern wird sich dagegen für jene, die ihre Ausbildung im vergangenen Jahr angefangen haben oder in diesem Jahr beginnen. Sie können ihre Ausbildung bis Ende 2024 nach den alten Vorschriften abschließen.

Auch neu ist: Alle Ausbildungswege werden künftig unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert. Die Ausbildung wird damit kostenfrei. Bisher ist in einigen Bundesländern noch Schulgeld für den Besuch insbesondere von Altenpflegeschulen verpflichtend. Zudem haben Auszubildende künftig Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

„Für junge Menschen ist der neue Ausbildungsansatz ein großer Vorteil“, sagt Judith Heepe, Pflegedirektorin der Charité. Sie könnten nun zwei Jahre den Beruf in seiner ganzen Breite kennenlernen und müssten sich erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, auf welchen Bereich sie sich spezialisieren. „Es gibt immer wieder Auszubildende, die erst nach einiger Zeit ihre Neigung oder den Spaß für eine bestimmte fachliche Richtung entdecken“, sagt sie.

Welche Inhalte in der generalistischen Ausbildung vermittelt werden sollen, ist noch offen. Fest steht, dass es, wie bisher, einen Mix aus Theorie und Praxis geben wird, dazu Einsätze in einer stationären Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Dienst oder einem Krankenhaus.

Neu im Ablauf der Ausbildung ist, dass Zwischenprüfungen in Theorie und Praxis nach dem zweiten Ausbildungsjahr zur Pflicht werden.

Gute Erfahrungen hat damit in Berlin das Evangelische Krankenhaus KEH (Königin Elisabeth Herzberge) gemacht, das schon jetzt Zwischenprüfungen ablegen lässt. „Die Schüler haben das immer gerne angenommen, weil sie so ihr Prüfungsverhalten trainieren konnten“, sagt Brigitte Poek, Leiterin der Evangelischen Krankenpflegeschule des KEH. Sie könnten so auch besser einschätzen, wie ihre Aussichten seien, die Abschlussprüfung zu schaffen.

Das Gesetz habe aber auch negative Folgen, sagt Pflegeleiterin Poek: So werde etwa der Abschluss der dreijährigen Ausbildung in anderen EU-Staaten nur anerkannt, wenn man in der Generalistik ausgebildet sei – und sich nicht im dritten Jahr spezialisiert habe. Das verbaue beispielsweise jungen Altenpflegern die Möglichkeit, im Ausland Arbeitserfahrungen zu sammeln.

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