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Wirtschaft: Bessere Infos für Verbraucher Regierung einigt sich auf Gesetzesreform

Berlin - Verbraucher sollen künftig leichter und ausführlicher Auskunft über Unternehmen und ihre Produkte erhalten können. Das sieht die Reform des Verbraucherinformationsgesetzes vor, auf die sich nach Angaben aus Regierungskreisen das Verbraucher- und das Wirtschaftsministerium jetzt geeinigt haben.

Berlin - Verbraucher sollen künftig leichter und ausführlicher Auskunft über Unternehmen und ihre Produkte erhalten können. Das sieht die Reform des Verbraucherinformationsgesetzes vor, auf die sich nach Angaben aus Regierungskreisen das Verbraucher- und das Wirtschaftsministerium jetzt geeinigt haben. Kommende Woche soll das Kabinett die Vorlage beschließen.

Seit der Einführung des Gesetzes im Mai 2008 wurden gerade einmal 400 Anfragen gestellt. Verbraucherschützer kritisieren am geltenden Gesetz, dass das Einholen der Informationen zu lange dauere, mit zu viel Bürokratie verbunden sei und dass die Kosten für Verbraucher nur schwer abzuschätzen seien. Das soll sich mit der Reform ändern: Künftig können Auskünfte formlos per Mail oder Telefon angefordert werden und das überwiegend kostenlos. Nur für aufwendigere Fälle werden noch Gebühren berechnet.

Auch wird der Auskunftsanspruch auf technische Güter wie Waschmaschinen, elektrische Zahnbürsten sowie auf Spielzeug erweitert. Bisher gilt der Informationsanspruch vor allem für Lebensmittel, Futtermittel oder zum Beispiel Kosmetika. Vorerst weiterhin nicht erfasst werden sollen Dienstleistungen, da es in diesem breiten Feld keine vergleichbare Marktüberwachung gebe. Auch für Finanzanlageprodukte soll das Gesetz zunächst nicht gelten.

Als Konsequenz aus dem Skandal um Dioxin in Futtermitteln zu Jahresbeginn soll künftig vorgeschrieben sein, dass Behörden Informationen veröffentlichen müssen, wenn bei Kontrollen Giftstoffe in Proben nachgewiesen oder Grenzwerte überschritten werden. Die Einspruchsfristen für Unternehmen und deren Anhörung in Verfahren sollen den Plänen zufolge verkürzt werden. Auch wird enger gefasst, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind – denn unter Berufung darauf können Firmen die Herausgabe von Informationen verweigern.

Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen ist man nicht unzufrieden mit der Reform. „Die gesetzliche Grundlage ist besser als zuvor“, sagte eine Sprecherin. „Jetzt kommt es darauf an, was die Länder bei der Umsetzung daraus machen.“ Allerdings sehen die Verbraucherschützer zum Beispiel noch Nachholbedarf was die aktive Informationspolitik von Behörden angeht, wenn sie bei Kontrollen auf Missstände stoßen. vis

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