zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Besserer Schutz bei Online-Geschäften

Der Bundestag hat mit dem Fernabsatzgesetz neue Regelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Online-Geschäften und beim Einkauf via Katalog, Brief oder Telefon verabschiedet. Tobias Brönneke von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände erläuterte am Freitag in Bonn, damit könnten Verbraucher nun bei Fernabsatzgeschäften innerhalb einer Frist von 14 Tagen Waren zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Der Bundestag hat mit dem Fernabsatzgesetz neue Regelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Online-Geschäften und beim Einkauf via Katalog, Brief oder Telefon verabschiedet. Tobias Brönneke von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände erläuterte am Freitag in Bonn, damit könnten Verbraucher nun bei Fernabsatzgeschäften innerhalb einer Frist von 14 Tagen Waren zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Die Frist gilt auch bei Haustürgeschäften, Kaffeefahrten und Zeitschriftenabonnements. Zudem würden Anbieter verpflichtet, Waren und Vertragsbedingungen transparent zu beschreiben. So müsse klar sein, wie hoch die Versandkosten sind und wie der Zahlungsvorgang abgewickelt werde. Außerdem gelte: Wer Waren unbestellt übersendet, hat keine Ansprüche gegen den Empfänger.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false