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Wirtschaft: Betriebsratsgründer: DGB will mehr Schutz

Nachholen, was in den vergangenen 15 Jahren "den Bach runter" gegangen ist, darum ginge es ihr, sagte Ursula Engelen-Kefer, stellvertretende Vorsitzende des DGB, gestern. Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes reichen da nicht aus.

Nachholen, was in den vergangenen 15 Jahren "den Bach runter" gegangen ist, darum ginge es ihr, sagte Ursula Engelen-Kefer, stellvertretende Vorsitzende des DGB, gestern. Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes reichen da nicht aus. Das wesentliche Ziel müsse es zwar sein, die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern, aber nicht nur für Betriebe mit bis zu 50 sondern bis zu 100 Beschäftigten. Die Wahl müsste außerdem beschleunigt werden, damit die Unternehmer weniger Möglichkeiten hätten, sie zu verhindern. Der DGB unterstütze daher die vorgesehene Gesetzesänderung, den Beschäftigen, die sich an der Bildung eines Betriebsrates beteiligten, einen verlängerten Kündigungsschutz von drei bis sechs Monaten zu gewähren. Für indiskutabel hält Engelen-Kefer jedoch den Vorschlag der FDP, erst Betriebe ab 20 Beschäftigten für betriebsratswürdig zu halten, anstatt wie bislang solche mit fünf.

kek

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