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Wirtschaft: Betriebsverfassungsgesetz: Die Arbeitnehmer verlieren an Einfluss

Die Sozialpartner bringen sich in Stellung, die Politik bleibt in Deckung. Arbeitgebervertreter warnen immer häufiger und immer lauter vor einer Änderung der Betriebsverfassung, Gewerkschafter dagegen fordern die Bundesregierung auf, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen.

Die Sozialpartner bringen sich in Stellung, die Politik bleibt in Deckung. Arbeitgebervertreter warnen immer häufiger und immer lauter vor einer Änderung der Betriebsverfassung, Gewerkschafter dagegen fordern die Bundesregierung auf, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Und der zuständige Minister Walter Riester hält sich zurück - bevor nicht die Rentenreform im Sack ist, will Riester keinen weiteren Konflikt forcieren. Aber es rumort: Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt spricht von einer "ganz ernsthaften Gefährdung" der Sozialpartnerschaft und einer "riesigen Gefahr" für den Standort Deutschland. Die IG Metall dagegen fordert Hundt und das Arbeitgeberlager auf, "ihre ideologischen Vorbehalte gegen die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes endlich fallen zu lassen".

Worum geht es? In der Bundesrepublik regelt das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1972 das Miteinander von Geschäftsführung und Betriebsräten, sozusagen die betriebliche Mitbestimmung. Seitdem sind 28 Jahre vergangen und in der Wirtschaft hat sich einiges verändert. Deshalb hat die rot-grüne Regierung in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 festgelegt, dass "die Mitbestimmung am Arbeitsplatz sowie in Betrieb und Verwaltung im Interesse der Beteiligung und Motivation der Beschäftigten" gestärkt und "an die Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen sind". Diese Vorgabe muss Arbeitsminister Riester umsetzen, ein entsprechender Referentenentwurf ist für November vorgesehen. Nach bisher vorliegenden Informationen will Riester die Wahl von Betriebsräten erleichtern und deren Mitwirkungsmöglichkeiten erweitern.

Das bringt die Arbeitgeber auf die Palme, von "systemsprengenden Umwälzungen" ist die Rede, da Betriebsräte Inititiativrechte bei allen möglichen betrieblichen Angelegenheiten bekommen sollen. Die Arbeitnehmervertreter, so die Horrorversion der Arbeitgeber, entscheiden dann künftig mit über Betriebsrenten oder das Weihnachtsgeld. Oder das Thema Kündigungen: Wenn ein Betriebsrat künftig einer Kündigung widerspricht, dann muss der betreffende Arbeitnehmer so lange weiterbeschäftigt werden, bis ein rechtskräfties Urteil der Arbeitsgerichtsbarkeit vorliegt; Kündigungen würden also erschwert, beziehungsweise Abfindungen schießen in die Höhe. Und die Entbürokratisierung der Betriebsratswahl? Nach Einschätzung der Arbeitgeber geht es dabei Arbeitsminister Riester nur darum, Betriebsräte auch in den Betrieben zu installieren, die noch keine Betriebsräte haben.

Dieses Ziel verfolgt die rot-grüne Bundesregierung tatsächlich, weil die so genannten mitbestimmungsfreien Zonen immer größer geworden sind. Einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge gibt es in 16 Prozent der westdeutschen Unternehmen einen Betriebsrat, im Osten sind es sogar nur 14 Prozent. Insbesondere kleine Firmen haben in der Regel keine Betriebsräte. Wolfram Wassermann vom Verein für Sozialforschung, benennt in einem Gutachten über den "Reformbedarf des Betriebsverfassungsgesetzes" die Ursachen des Schwunds: Betriebsschließungen, Arbeitsplatzverlagerungen und der Niedergang ganzer Branchen (Stahl, Bergbau, Textil). Gleichzeitig wuchsen neue Strukturen im Dienstleistungsgewerbe, in denen Betriebsräte die Ausnahme sind.

Aus der geringen Reichweite des Betriebsverfassungsgesetzes leitet Wassermann den Reformbedarf ab: Damit Betriebsräte eine Schutzfunktion gegenüber den Arbeitnehmern wahrnehmen können, muss es sie erstmal geben; die Einrichtung von Betriebsräten sei also zu fördern. Zum Zweiten sollten die Betriebsräte im Rahmen ihrer Gestaltungsfunktion "an allen Arbeit und Beschäftigung betreffenden Entscheidungen mitwirken". Für die Arbeitgeberverbände ist das Horror. Wenn es nach ihnen geht, dann bleibt alles beim alten - und das Betriebsverfassungsgesetz wäre bald bedeutungslos.

alf

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