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Wirtschaft: Bewag: Aktionäre beklagen Eigentümerstreit

Der Stromversorger Bewag muss befürchten, bei der Neuordnung der ostdeutschen Energiewirtschaft leer auszugehen. Wenn am 13.

Der Stromversorger Bewag muss befürchten, bei der Neuordnung der ostdeutschen Energiewirtschaft leer auszugehen. Wenn am 13. Dezember die Braunkohlestrom-Unternehmen Veag und Laubag verkauft werden, sagte Bewag-Vorstandschef Dietmar Winje auf der Hauptversammlung des Unternehmens am Dienstag, dann sei dies "nur ein erster Schritt". Sollte die Bewag, die sich um den Kauf beworben hat, nicht den Zuschlag erhalten, dann werde man zu einem späteren Zeitpunkt Teil dieser vierten Kraft in der Strombranche werden, sagte Winje. "Ohne uns ist die Neuordnung nicht möglich." Der Vorstandschef verteidigte vor den Aktionären seine Position in dem monatelangen Streit der Großaktionäre Southern Energy und Eon um die Vorherrschaft im Unternehmen mit dem Hinweis, er habe "alles getan, um die Einigung der Hauptaktionäre zu erreichen".

Nachdem am Montag das Berliner Landgericht die Einstweilige Verfügung von Southern Energy (26 Prozent der Bewag-Aktien) gegen den Verkauf der Eon-Aktien (49 Prozent) an die Hamburger Electricitätswerke HEW bestätigt hatte, ist ein gemeinsames Gebot von Bewag und HEW für die begehrten ostdeutschen Versorger unmöglich geworden. Die Aussichten der Bewag, den Zuschlag zu erhalten, werden von Insidern als gering eingestuft.

Kleinaktionärsvertreter beklagten, dass die "Hängepartie" bei der Bewag auf absehbare Zeit nicht beendet werde und negative Auswirkungen auf die Entwicklung ihres Unternehmens haben werde. In der Tat droht am 13. Dezember die Übergabe von 49 Prozent der Bewag-Anteile (Eon) an einen Veräußerungstreuhänder. Wie Eon bestätigte, ist das Bankhaus Warburg-Brinckmann dafür vorgesehen. Der Treuhänder wird eingesetzt, weil die Brüsseler und Bonner Wettbewerbsbehörden Eon im Zusammenhang mit der Fusion den Verkauf der Bewag- und Veag-Anteile aufgetragen haben. Da Eon den geplanten Verkauf der Bewag-Aktien an HEW wegen des Vetos des amerikanischen Bewag-Eigners nicht fristgerecht vollziehen kann, muss ein Treuhänder den Verkauf vorantreiben. Er hat dazu bis zum 13. März 2001 Zeit.

Das Problem dabei besteht allerdings im Rechtsstreit um ein mögliches Vorkaufsrecht von Southern Energy für die 49 Prozent. Verkauft der Treuhänder die Bewag-Anteile vor dem Schiedsspruch, läuft er Gefahr, entweder Southern oder Eon gegenüber schadenersatzpflichtig zu werden. Wie Eon bestätigte, sei man deshalb an der raschen Abwicklung des Schiedsvefahrens interessiert. Eon hat als Schlichter den Münchner Rechtswissenschaftler Claus-Wilhelm Canaris, Southern Energy den Hamburger Rechtswissenschaftler Klaus J. Hopt benannt. Beide Schlichter müssen nun noch einen unabhängigen Dritten benennen, um dann den Streit zu schlichten.

asi

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