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Wirtschaft: Bewag: Berliner Senat will den Energiekonzern vor HEW schützen

Der Machtkampf um den Einstieg der Hamburgische Electricitäts-Werke (HEW) bei der Berliner Bewag hat am Mittwoch noch an Schärfe gewonnen. Ein Spitzengespräch zwischen den Energiekonzernen Eon und HEW mit dem Land Berlin brachte keine Annäherung der Positionen und wurde schon nach kurzer Zeit beendet.

Der Machtkampf um den Einstieg der Hamburgische Electricitäts-Werke (HEW) bei der Berliner Bewag hat am Mittwoch noch an Schärfe gewonnen. Ein Spitzengespräch zwischen den Energiekonzernen Eon und HEW mit dem Land Berlin brachte keine Annäherung der Positionen und wurde schon nach kurzer Zeit beendet. Das Treffen der Vorstandschefs Hans-Dieter Harig (Eon) und Manfred Timm (HEW) mit Finanzsenator Peter Kurth und Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner (beide CDU) dauerte knapp drei Stunden. Danach erklärten die Senatoren, es seien "keine Gründe ersichtlich, warum HEW Mehrheitseigentümer der Bewag werden sollte" und lehnten den geplanten Einstieg von HEW bei der Bewag kategorisch ab. Man wolle alle juristischen Mittel des Privatisierungsvertrags ausschöpfen, hieß es.

Der Berliner Rechtswissenschaftler und Professor an der Freien Universität, Franz Säcker, warnte den Berliner Senat indes vor einer überzogenen Reaktion. Säcker, der im Auftrag der Bewag 1997 an der Privatisierung beteiligt war, sagte dem Tagesspiegel, dass Berlin dem Energiekonzern Eon "nicht willkürlich" den Verkauf des Aktienpaketes der Bewag an den Hamburger Stromversorger HEW verweigern könne. Der Privatisierungsvertrag schließe nicht das Recht von Eon aus, seine Unternehmensstruktur den neu entstandenen Wettbewerbsbedingungen im europäischen Strommarkt anzupassen. Zwar habe der Berliner Senat "das Recht der Mitsprache" beim Anteilsverkauf. Dem Land erwachse daraus allerdings auch "die Pflicht, stichhaltig zu begründen", warum Eon die Aktienmehrheit an der Bewag nicht an HEW veräußern solle, sagte Säcker. Verweigere sich der Senat diesem "Konsultatationsprozess" mit Eon um die Bedingungen für den Aktienverkauf, könne Eon das Land Berlin sogar auf Schadenersatz verklagen.

Die Vorstellungen von Eon seien unzureichend, hieß es. Die Unterstützung der Entwicklung der Bewag und die Stärkung des Standortes Berlin, auch im Interesse der Arbeitsplätze, seien Kernelemente des Vertrags. Prüffähige Vorstellungen seien nicht vorgelegt worden. Die Senatoren: "Es kann nicht hingenommen werden, dass der geplante Weltkonzern Eon die Verpflichtungen aus dem Privatisierungsvertrag derart auf die leichte Schulter nimmt."

HEW-Sprecher Johannes Altmeppen sagte nach dem Gespräch dem Tagesspiegel, dass es zu weiteren Gesprächen kommen werde. "Wir wollen den Standort Berlin stärken und werden den Senat davon überzeugen".

Eon will als Nachfolger der beiden Alteigentümer Preussen Elektra und Viag seine 49 Prozent (52,2 der Stimmrechte) an der Bewag zum 1. Januar 2001 an HEW verkaufen. Damit würde Auflagen der EU-Kommission zur Fusion von Veba und Viag zur Eon entsprochen. Southern hält an der Bewag 26 Prozent und hat die unternehmerische Führung. Das Berliner Landgericht hatte Eon am Samstag in einer Einstweiligen Verfügung untersagt, die Anteile ohne Zustimmung des Landes zu verkaufen. Die mündliche Verhandlung findet am 24. August statt.

Das Landgericht Berlin gestand unterdessen am Mittwoch dem US-Konzern Southern Energy ein Vetorecht gegen den geplanten Eigentümerwechsel beim Berliner Versorger Bewag zu. Southern machte nach Auffassung des Landgerichts glaubhaft, dass ihre Rechte aus dem Konsortialvertrag von 1997 in Verbindung mit dem zwischen dem Erwerberkonsortium und dem Land Berlin geschlossenen Kaufvertrag "durch eine Veräußerung der Anteile der Antragsgegnerin an der Bewag gefährdet sind". Die Kammer untersagte Eon, das Aktienpaket ohne Zustimmung bis 22. September 2017 oder bis zur Entscheidung in erster Instanz in der Hauptsache zu verkaufen.

Southern-Deutschland-Chef Jason Harlan sagte, mit dem Beschluss eröffne sich der Weg um eine "effiziente und faire Lösung mit Eon" zu finden. HEW-Vorstand Joachim Lubitz hat angedeutet, dass Southern die unternehmerische Führung im neuen Konzern behalten könnte. Jedoch wolle HEW nicht auf Bewag-Aktien verzichten. Der US-Konzern bedauerte, "gegenüber unserem Partner Eon" zum Mittel der juristischen Intervention greifen zu müssen. Es sei aber keine andere Wahl geblieben, "um die Weitergeltung des Konsortialvertrages zu sichern und die unternehmerische Führungsposition von SEI bei der Bewag zu behalten".

Die Amerikaner hatten ein eigenes Barangebot unterbreitet. Sie pochen darauf, die Aktien selbst erwerben zu dürfen, sofern sie einen fairen Preis bieten. Southern argumentiert, ihr Angebot habe über dem Wert des Aktienangebots von HEW gelegen. Wie HEW wollen auch die Amerikaner später die ostdeutsche Veag (Berlin) erwerben und eine vierte Kraft auf dem deutschen Strommarkt ausbauen.

Die Veag sprach sich unterdessen für "die große Lösung aus HEW-Bewag-Veag sowie den Kohlegesellschaften Laubag und Mibrag aus. Diese bedeute für die ostdeutsche Braunkohle und die dortigen Arbeitsplätze mehr Sicherheit, sagte Unternehmenssprecher Immo von Fallois.

Für den Braunkohleverstromer hat sich auch die baden-württembergische EnBW wieder ins Gespräch gebracht. Vorstandschef Gerhard Goll erklärte in Karlsruhe, wenn der Konzern Vattenfall-HEW-Bewag zu Stande komme, sei das Ziel der Kartellbehörden, eine vierte Kraft zu etablieren, auch ohne Veag erreicht. Dann könne man EnBW nicht mehr aus dem Bewerberkreis ausschließen.

Eon Energie zeigte sich zuversichtlich über den Ausgang des Streites. "Wir gehen davon aus, das Problem lösen zu können", sagte Firmensprecherin Petra Uhlmann in Hannover. Eon habe die HEW-Offerte für Bewag angenommen, weil sie "eindeutig das weitaus bessere Angebot" darstelle. Dabei würden die Auflagen erfüllt, die das Unternehmen 1997 bei der Bewag-Privatisierung eingegangen sei, beteuerte Uhlmann. Zugleich müsse Eon aber auch die Zusagen gegenüber dem Kartellamt einlösen.

asi

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