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Stein des Anstoßes

© dpa/Uli Deck

BGH entscheidet: Bier darf nicht mehr „bekömmlich“ sein

Ende eines jahrelangen Rechtsstreits: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Das hat jetzt in letzter Instanz der BGH entschieden.

Brauer dürfen Bier nicht als „bekömmlich“ bezeichnen. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit wurde in letzter Instanz ein Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Bierstreit gezogen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen die Leutkircher Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt.

Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe verwies der Anwalt des Bierbrauers darauf, dass der Begriff „bekömmlich“ in der deutschen Bierkultur verankert sei. Brauereichef Härle, der ebenfalls an der Verhandlung in Karlsruhe teilnahm, sagte: „Schon mein Urgroßvater hat seine Biere als bekömmlich bezeichnet.“ Und, so betonte er: „Bier in Maßen genossen, ist durchaus bekömmlich.

Der Anwalt des Wettbewerbsvereins verwies hingegen auf die potenziell schädliche Wirkung von Alkohol. Mit „bekömmlich“ werde suggeriert, dass das Bier keine negativen Folgen habe. Der Europäische Gerichtshof habe eine klare Linie vorgezeichnet. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch deutete an, dass sein Senat dies berücksichtigen müsse.

Schon in den Vorinstanzen hatte Brauereichef Gottfried Härle verloren: Das Landgericht Ravensburg verbot die Verwendung des Begriffs, auch die Berufung gegen die einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart blieb erfolglos: Der Begriff „bekömmlich“ sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei. Dagegen hatte der Brauer Revision beim BGH eingelegt, die nun ebenfalls erfolglos blieb (AZ.: I ZR 252/16). (dpa)

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