zum Hauptinhalt
Lebensversicherungen zu kündigen bleibt teuer.

© dpa

BGH-Urteil: Kündigung von Lebensversicherung bleibt teuer

Wer eine Lebensversicherung kündigt, bekommt nur bis zur Hälfte des eingezahlten Geldes zurück. Diese Praxis für ältere Verträge ist nun höchstrichterlich bestätigt. Wurde die Versicherung nach 2008 abgeschlossen, kann man mehr zurückbekommen.

Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, verliert in der Regel Geld. Insbesondere bei einer Kündigung nach wenigen Jahren bekommen Versicherte oft weniger zurück, als sie eingezahlt haben. Der Gesetzgeber hat die Verluste bei Frühkündigungen 2008 abgemildert. Am Mittwoch aber hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass dieses Gesetz nicht für Altverträge gilt. Wer vor dem 1. Januar 2008 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, steht im Falle einer Kündigung anders da als ein Versicherter mit späterem Vertragsabschluss.

Das Urteil (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IV ZR 17/13 und 114/13) hat für viele Menschen Bedeutung. Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg werden in Deutschland jedes Jahr 3,2 Millionen Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungsverträge gekündigt. Häufiger Grund: Die Versicherten können die monatlichen Raten nicht mehr bezahlen oder merken, dass sie sich einen ungünstigen Vertrag haben aufdrängen lassen. So war es auch in zwei Fällen, über die der BGH entschieden hat. Die Versicherten hatten ihre Verträge 2004 abgeschlossen und 2009 gekündigt.

Seit vielen Jahren wird vor Gerichten gestritten, wie bei solchen vorzeitigen Kündigungen der Rückkaufswert berechnet wird. Früher bekamen die Versicherten in den ersten Jahren überhaupt nichts mehr zurück, ihre eingezahlten Beträge waren verloren. Das eingezahlte Geld wurde zunächst vollständig mit den hohen Provisionen und Gebühren bei Vertragsabschluss verrechnet. Diese Verrechnungsformel („Zillmerung“), wurde vom Verfassungsgericht und später auch vom BGH beanstandet. Die Klauseln wurden für unwirksam erklärt. Stattdessen entschied der BGH, dass einem Versicherten mindestens die Hälfte des erreichten Guthabens zurückgezahlt werden muss.

Zum 1. Januar 2008 gab es ein neues Gesetz. Der Gesetzgeber entschied sich aber nicht für die Halbteilung, wie sie der BGH entwickelt hatte. Vielmehr müssen die Provisionen und Gebühren jetzt auf fünf Jahre verteilt werden. Wer beispielsweise nach drei Jahren seine Police kündigt, muss nur drei Fünftel der Gebühren bezahlen. Im Übrigen erhält der Versicherte seine eingezahlten Raten und erworbene Gewinnanteile zurück. Diese neue Regelung ist bei frühen Kündigungen meist günstiger als die Halbteilung.

Damit gibt es nun bei Kündigungen von Lebensversicherungen zwei Gruppen. Bei Versicherten mit älteren Verträgen wird anders gerechnet als bei Versicherten mit Verträgen ab 2008. Erstere können bis zu 50 Prozent ihres Guthabens verlieren, für die zweite Gruppe gilt, dass Provisionen und Gebühren anteilig nach Jahren vom erreichten Guthaben abgezogen werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false