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BGH-Urteil: Warnhinweise auch bei Zigarillo-Werbung

Auch Werbeanzeigen für Zigarillos müssen künftig Warnhinweise zu den Gesundheitsgefahren durch das Rauchen enthalten. So entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz.

Karlsruhe - Der Konsum von Zigarillos sei "in etwa so gesundheitsschädlich" wie das Rauchen von Zigaretten, befand der Bundesgerichtshof (BGH) in einer veröffentlichten Entscheidung. Anders als die Vorinstanzen gaben die Karlsruher Richter damit einer Klage von Verbraucherschützern statt, die sich gegen die Werberichtlinien der Tabakindustrie gewandt hatten. Darin werden laut BGH zwar Warnhinweise bei Werbung für Zigaretten als angebracht bezeichnet, nicht aber bei Anzeigen für Zigarillos und sonstige Tabakwaren. (Az. I ZR 234/03)

Der BGH ging nach eigenen Angaben bei seiner Entscheidung von einer "allgemeinen sittlichen Verpflichtung" aus, im Interesse des Gesundheitsschutzes das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens wachzuhalten. Vor diesem Hintergrund sei das Fehlen eines Warnhinweises auf Zigarillo-Anzeigen eine "wettbewerbsrechtlich unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher".

Bereits 1993 hatten die Karlsruher Richter der Tabakindustrie aufgegeben, den für Zigarettenpackungen vorgeschrieben Warnhinweis auch in der Werbung zu verwenden. Der daraufhin von der Industrie vorgenommenen Unterscheidung in Zigaretten und Zigarillos maß der Senat keine Bedeutung bei. Nicht die vom werbenden Unternehmen oder Verbänden selbst erstellten Richtlinien seien ausschlaggebend, sondern die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - im vorliegenden Fall zum Schutz des Verbrauchers vor Gefahren für seine Gesundheit. (tso/AFP)

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