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Auch wer wenig oder kein Einkommen hat, hat ein Recht auf ein Konto.

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BGH-Urteil zu Bankgebühren: Das Basiskonto darf nicht zu teuer sein

Auch Obdachlose und Sozialhilfe-Empfänger haben ein Recht auf ein Konto. Die Banken dürfen dabei nicht übermäßig abkassieren, urteilt der BGH. 

Von Carla Neuhaus

Für die Betroffenen ist es ein Teufelskreis: Wer bei der Bank kein Konto bekommt, der findet keine Wohnung – im schlimmsten Fall auch keinen Job. Seit vier Jahren hat deshalb in Deutschland jeder das Recht auf ein Konto. Auch Obdachlose oder Geflüchtete dürfen die Geldinstitute nicht abweisen. Die Banken müssen ihnen wenigstens ein Basiskonto anbieten. Was aber darf das kosten?

Die Deutsche Bank verlangt dafür jeden Monat 8,99 Euro. Das ist zu viel, wie nun der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat. Die obersten Richter geben damit den Verbraucherschützern Recht, die gegen die hohen Gebühren für das Basiskonto geklagt hatten. 

Die Banker hatten stets argumentiert, dass das Führen eines solchen Kontos für sie schließlich einen Mehraufwand bedeutet. Die Richter aber erklärten nun, dass die Geldinstitute diese Kosten nicht allein auf die Betroffenen abwälzen dürfen.

Worum es geht

Ein Basiskonto ist für Menschen gedacht, die kein geregeltes Einkommen haben. Das können Obdachlose, Geflüchtete oder Sozialhilfeempfänger sein. Auch sie sollen dank dieses Kontos die Möglichkeit haben, grundlegende Bankgeschäfte abwickeln zu können: also Geld einzuzahlen und abzuheben, Überweisungen zu veranlassen oder im Laden mit Karte zu bezahlen. 

Anders als bei einem normalen Konto brauchen die Kunden dafür keinen festen Wohnsitz. Es reicht, eine Kontaktadresse zu hinterlegen, etwa die eines Verwandten oder einer Beratungsstelle.

Gedacht ist das Basiskonto etwa für Einkommensschwache und Obdachlose.
Gedacht ist das Basiskonto etwa für Einkommensschwache und Obdachlose.

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Ein solches Konto wird rein auf Guthabenbasis geführt. Die Kunden können es also nicht überziehen. Dieses Jedermann-Konto gibt es in Deutschland an sich schon seit Jahrzehnten – allerdings hatten Kunden nach der Privatisierung der Postbank darauf zwischenzeitlich keinen Rechtsanspruch mehr. Von da an gab es lediglich eine Selbstverpflichtung der Banken, die erklärten, jedem ein Basiskonto anbieten zu wollen. Erst 2016 wurde das Recht auf ein Konto mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie auch in Deutschland gesetzlich verankert.

Worüber es Streit gibt

Nicht festgelegt hat man damals allerdings, was ein solches Konto kosten darf. Der Gesetzgeber verlangte lediglich, dass der Preis „angemessen“ ist. Die Banken legen das aber bis heute sehr unterschiedlich aus. Das zeigte zuletzt erst wieder ein Bericht der Stiftung Warentest. 185 Basiskonten hat sie untersucht – und dabei gerade einmal zwei gefunden, die kostenlos waren. Bei allen anderen schwankte der Preis zwischen fünf Euro und mehr als 200 Euro im Jahr.

Die Kosten fallen zum Teil auch deshalb so hoch aus, weil etwa Überweisungen per Vordruck oder Telefon noch einmal extra kosten. Bei der Deutschen Banken zahlen Kunden dafür beim Basiskonto zum Beispiel jedes Mal weitere 1,50 Euro. Das läppert sich. Zumal sich allein schon die Kontoführungsgebühren auf 107,88 Euro im Jahr summieren. Für Jemanden, der kein geregeltes Einkommen hat, ist das viel.

Die Deutsche Bank hat laut BGH zu viel Geld für das Basiskonto verlangt.
Die Deutsche Bank hat laut BGH zu viel Geld für das Basiskonto verlangt.

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Die Banken haben die hohen Kosten stets mit dem Zusatzaufwand begründet, den sie mit einem solchen Konto haben. Die Deutsche Bank hat das dem Gericht im Detail vorgerechnet. So ist die Kontoeröffnung zum Beispiel aufwändiger. Auch müssten die Berater beim Basiskonto stärker drauf achten, dass es nicht missbraucht wird – etwa für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung. 

Verbraucherschützer haben hingegen argumentiert, dass es auf den Konten von finanziell schwächeren Kunden auch weniger Bewegungen gibt. Auch seien viele junge Zuwanderer zum Beispiel durchaus firm im Umgang mit dem Smartphone und erledigten ihre Bankgeschäfte selbstständig online.

Was das Gericht sagt

Die BGH-Richter haben nun erklärt, dass die Banken die höheren Kosten nicht auf allein den Nutzern der Basiskonten in Rechnung stellen dürfen. „Vielmehr müssen diese Kosten von den Instituten durch die im freien Wettbewerb erzielbaren Leistungspreise erwirtschaftet werden“, heißt es in der Begründung.

Die Banken müssen nach dem BGH-Urteil nachbessern.
Die Banken müssen nach dem BGH-Urteil nachbessern.

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Mit dem Urteil geben die Richter den Verbraucherschützern Recht, die gegen die hohen Gebühren geklagt haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) spricht von „einer Signalwirkung für die gesamte Branche“. Das Urteil stärke die Rechte für finanziell schwächere Verbraucher wie Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete.  „Banken sollten bei denen, die ohnehin wenig haben, nicht unnötig viel abkassieren“, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller.

Ganz zufrieden ist er aber noch nicht. Seiner Meinung nach ist nun auch die Bundesregierung gefordert. Sie lasse den Banken „zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation“. Denn eine Obergrenze, wie viel ein Basiskonto maximal kosten darf, gibt es weiterhin nicht. Das kritisiert auch Grünen-Politiker Sven Giegold: "Es ist hochproblematisch, dass Banken weiterhin erhebliche Gebühren für die Führung von Basiskonten verlangen können", sagt er. Damit würden einkommensschwache Bürger weiterhin von Finanzdienstleistungen ausgeschlossen. Giegold forderte die Bundesregierung auf, bei dem entsprechenden Gesetz nachzubessern. "Die EU-Kommission sollte gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.”

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