zum Hauptinhalt
Moorhuhn

© ddp

Bilanzfälschung: Moorhuhn-Manager müssen in den Knast

Im sogenannten Moorhuhn-Prozess um Bilanzfälschungen beim Computerspiele-Entwickler Phenomedia hat das Bochumer Landgericht zwei frühere Vorstände zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der ehemalige Vorstandschef des einst am Neuen Markt börsennotierten Unternehmens Phenomedia erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Ex-Finanzvorstand des Unternehmens muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Unternehmen war durch das Moorhuhn-Computerspiel bekannt geworden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Ex-Manager der Bilanzfälschung, des Kreditbetruges und der Untreue schuldig gemacht haben. Beide hätten nach dem Börsengang der Phenomedia 1999 Umsatzzahlen immer weiter aufgebläht, um dem Erwartungsdruck der Börse standzuhalten, da die Anleger enorme Geldmengen in das Unternehmen gepumpt hätten. Zwischenzeitlich hatte Phenomedia einen Börsenwert von einer Milliarde Euro.

Die falschen Umsatzzahlen hätten die Erwartungen des Marktes immer weiter nach oben geschraubt, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Riechert. Doch letztlich sei die Schieflage aus steigenden Umsätzen und fehlenden Einnahmen aufgeflogen. Die beiden Angeklagten hatten die Taten kurz vor Ende des vier Jahre und mehr als 120 Verhandlungstage dauernden Prozesses gestanden. Bei Prozessbeginn 2004 hatten sechs Beschuldigte auf der Anklagebank gesessen. Gegen vier von ihnen wurde das Verfahren gegen Bewährungsauflagen oder Geldstrafen eingestellt.

"Chaos am Neuen Markt"

Die beiden Ex-Vorstände hatten sich im April 2002 selbst angezeigt. Nach Bekanntwerden der Bilanzfälschungen ging im selben Jahr der Aktienkurs von Phenomedia in den Keller, das Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Das Kerngeschäft wurde an eine Investorenfirma verkauft und wird seitdem in der Phenomedia Publishing GmbH fortgeführt. Auf die Haftstrafe rechnete das Gericht ein Jahr und drei Monate aus dem langen Verfahren an.

Die Angeklagten hätten Jahre im Gericht zugebracht, in denen die Weichen für das spätere Leben hätten gestellt werden können, sagte der Richter. Darüber hinaus lägen die Straftaten lange zurück. Auch seien die Angeklagten bislang nicht vorbestraft gewesen. In seinem Schlusswort räumte der Ex-Vorstandschef ein, sein "gesunder Menschenverstand" sei beim Unterzeichnen der gefälschten Bilanzen "ausgeschaltet" gewesen. Versagt hätten aber auch die gesetzlichen Kontrollmechanismen. Der Gesetzgeber habe sich nicht bemüht, das "Chaos am Neuen Markt" zu verhindern. Im Grunde sei Phenomedia niemals börsenfähig gewesen.

Frank Bretschneider[ddp]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false