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Wirtschaft: Billiges Geld vom Staat

Die EU spricht von einer unerlaubten Beihilfe für die Banken

Der Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Westdeutschen Landesbank (WestLB) geht bis auf das Jahr 1992 zurück. Damals wurde die dem Land gehörende nordrheinwestfälische Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) in die WestLB eingegliedert. Die öffentlich-rechtliche WestLB erhielt damit auch das Vermögen der WfA in Höhe von umgerechnet rund 800 Millionen Euro – ihr Eigenkapital wurde also entsprechend verstärkt. Eine solche Kapitalspritze aber betrachtet die Kommission als eine unerlaubte Beihilfe, wenn das zusätzliche Kapital nicht wie von einem Privatinvestor zu erwarten verzinst wird.

Im Kern geht es um die Frage, ob den öffentlich-rechtlichen Banken mit der Vermögensübertragung billiges Eigenkapital verschafft wurde und sie so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Banken erlangt haben. Letztere müssen sich ihr Kapital teuer auf den Kapitalmärkten beschaffen.

Das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise erhält für das bereitgestellte Kapital der WfA nur einen jährlichen Zinssatz von 0,6 Prozent. Die Kommission bestand auf zwölf Prozent.

Bereits die Frage, ob es sich bei der Kapitalübertragung von der Wohnungsbauförderungsanstalt auf die WestLB um eine Beihilfe handelt, musste gerichtlich geklärt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte im vergangenen Dezember diese Einschätzung der Kommission und entschied, das Land müsse die Mittel der WestLB zurückfordern. Bei einem Zinssatz von zwölf Prozent wären dies rund 1,5 Milliarden Euro aus. Im jüngsten Verfahren klagte die WestLB gegen die Höhe des Zinssatzes.

Die EU-Kommission sieht sich durch das Urteil bestätigt und will die Verfahren gegen sechs weitere Landesbanken vorantreiben. Auch bei diesem wurde die landeseigene Wohnungsbau-Förderanstalt eingegliedert. Im Einzelnen handelt es sich um die Landesbanken von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Thüringen-Hessen, Bayern und Berlin.

In Berlin wurden Ende 1993 Fördergelder der damaligen Wohnungsbau-Kreditanstalt (WBK) in Höhe von umgerechnet rund eine Milliarde Euro in die zur Bankgesellschaft gehörende Landesbank Berlin (LBB) eingebracht und zwar in die neu geschaffene Investitionsbank Berlin (IBB). Allerdings argumentiert man bei der Bankgesellschaft, diese Gelder würden nur zu einem kleinen Teil in Anspruch genommen und verzinst. Im Übrigen gehöre das Kapital nicht der LBB, sondern stehe Berlin unverändert zur Verfügung. dr

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