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Bald ist Schluss mit niedrigen Verdiensten. Unter 8,50 Euro je Stunde darf bald niemand mehr bezahlen.

© dpa

Billiglöhne sind bald Geschichte: Der Mindestlohn wirkt bereits

Die gesetzliche Lohnuntergrenze kommt erst 2015. Doch schon jetzt vereinbaren die Tarifpartner höhere Verdienste für bisherige Billig-Berufe wie Fleischer, Friseure oder Gebäudereiniger.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 hat schon vor dem Start der neuen Regeln Bewegung in die Tarifwerke einzelner Billiglohn-Branchen gebracht. Nach einer am Freitag veröffentlichten Zusammenstellung des Statistischen Bundesamtes nutzten verschiedene Tarifpartner zwar die Möglichkeit, mit einem Tarifvertrag für eine Übergangszeit noch unter der Grenze von 8,50 Euro Stundenlohn zu bleiben. Spätestens nach zwei Jahren muss dann aber die unterste Lohnstufe diese Grenze erreicht haben.
So erhalten etwa die lange Jahre tariflosen Fleischer im Oktober 2015 einen Branchen-Mindestlohn von 8,60 Euro. Wäscherei-Mitarbeiter müssen bis zum Juli 2016 auf einen Stundenlohn von 8,75 Euro warten.
Ähnliche Regelungen wurden für das Friseurhandwerk sowie für Zeitarbeiter und Gebäudereiniger in Ostdeutschland erzielt, die bislang noch unter 8,50 Euro Stundenlohn liegen.
Gescheitert sind hingegen bundesweite Verhandlungen über einen stufenweise ansteigenden Mindestlohn für angestellte Taxifahrer.

Diese müssen nun ab Jahresbeginn den gesetzlichen Mindestlohn ausgezahlt bekommen.
Die übrigen Tarifbeschäftigten haben bei Neuabschlüssen in diesem Jahr Einkommenzuwächse von drei Prozent und mehr erreicht. Unter anderem gilt das für das Druckgewerbe (3,0 Prozent ab Mai 2014), die Chemie-Industrie (3,7 Prozent mit regionalen Unterschieden) sowie den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (3,0 Prozent ab März 2014). Allgemein beobachteten die Statistiker einen Trend zu länger laufenden Verträgen, die auch in das kommende Jahr hineinreichen und dann weitere Erhöhungen bringen.
Die einzelnen Abschlüsse sind allerdings nicht miteinander vergleichbar, weil sie nicht auf die faktische Erhöhung im Kalenderjahr umgerechnet sind. Auch die Wirkung der unterschiedlichen Laufzeiten wurde nicht berechnet. (rtr)

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