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Wirtschaft: Börse: Unseriöse Tipps werden mit Geldbußen geahndet

Mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro müssen Analysten und andere Finanzmarktteilneher rechnen, wenn sie gegen die von der Bundesregierung geplanten neue Verhaltensrichtlinien verstoßen. Der Entwurf des "Kodex für anlegeregerechte Kapitalmarktinformationen" sieht Bußgelder von bis zu 50 000 Euro für Einzelpersonen vor.

Mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro müssen Analysten und andere Finanzmarktteilneher rechnen, wenn sie gegen die von der Bundesregierung geplanten neue Verhaltensrichtlinien verstoßen. Der Entwurf des "Kodex für anlegeregerechte Kapitalmarktinformationen" sieht Bußgelder von bis zu 50 000 Euro für Einzelpersonen vor. Für Unternehmen soll die Maximalstrafe sogar 500 000 Euro betragen. Beim Analystenverband DVFA stößt das Vorhaben freilich auf Zurückhaltung. Mit den bisher unter dem Schlagwort "Analystenkodex" diskutierten Regeln will die Bundesregierung auf Kritik reagieren, Analysten seien möglicherweise nicht immer unabhängig. Insbesondere nach den Kurseinbrüchen am Neuen Markt wurden Vorwürfe laut, Analysten gäben zu optimistischen Prognosen ab.

Das dem Handelsblatt vorliegende Papier, das gestern in der Börsensachverständigen-Kommission - einem Beratungsorgan des Wirtschaftsministeriums - erstmals diskutiert wurde, bezieht sich nicht nur auf Analysten. Nach Ansicht der beiden Autoren, den Professoren Rüdiger von Rosen und Wolfgang Gerke, sollte der Kodex auch für Journalisten, Internetforen und alle "Gurus" oder "Tipp-Geber" gelten, die in der Öffentlichkeit Wertpapier empfehlen. Anerkennen können den Kodex neben Einzelpersonen auch Unternehmen - etwa Banken - oder Berufsverbände - etwa Analystenverbände. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass möglichst viele Personen dem Kodex unterworfen sind.

Dem Entwurf zufolge müssen bei Aktienempfehlungen verschiedene Sachverhalte offen gelegt werden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Dazu zählen der Besitz der analysierten Wertpapierart - etwa eine Aktie - ab einem Wert von 5000 Euro. Ist der Arbeitgeber, bei Analysten etwa eine Bank, an dem besprochenen Unternehmen beteiligt oder in dessen Aufsichtsrat vertreten, muss dies ebenfalls vermerkt werden. Ebenso müssen Banken in Unternehmensstudien mitteilen, ob sie in den letzten drei Jahren Wertpapiere der Firma platziert haben. Außerdem dürfen Analysten und Journalisten keine Aktien von Wertpapieren handeln, die sie im Rahmen ihrer Arbeit kontinulierlich verfolgen. Banken sollen die Papiere dagegen handeln dürfen, wenn eine Weitergabe von Informationen aus dem Research an den Handel durch "chinesische Mauern" zwischen den Abteilungen verhindert wird. Untersagt wird Analysten auch der Kauf von Aktien bei einem überzeichneten Börsengang, sofern ihre Bank dem Emissionskonsortium angehört. Beteiligungen an Friends & Family-Programmen oder die Annahmen von Geschenken im Wert von mehr als 100 Euro sind unzulässig.

Überwacht werden soll der Kodex nach Ansicht der Autoren durch einen beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) angesiedelten Beirat. Diesem Gremium sollen außer dem BAWe-Präsidenten unter anderem Vertreter von Analystenverbänden, des Deutschen Presserates, der Kreditwirtschaft und Anlegerschützer angehören. Der Beirat, der auch von Kleinalegern angerufen werden kann, soll auch die Sanktionen verhängen. Sie reichen von einer schriftlichen Verwarnung über die Abschöpfung von unredlich erzielten Gewinnen und Bußgeldern bis zum Ausschluss aus Berufsverbänden, falls diese den Kodex anerkannt haben. Die Bußgelder solem dem BAWe zufließen.

Der Entwurf geht weiter als die vom Analystenverband DVFA angekündigte Neufassung der eigenen Standesregeln. Der DVFA, der seine Vorschläge am Montag präsentiert hatte, sieht Strafen in Höhe von lediglich 5000 Euro vor. Außerdem dürfen Analysten künftig nicht mehr mit Wertpapieren handeln, über die sie berichten. Vorgesehen ist eine Darstellung von potenziellen Interessenkonflikten in den Unternehmensstudien.

pot

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