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Wirtschaft: Börsenprospekt

Bevor eine Aktiengesellschaft an die Börse geht, muss sie einen Börsenprospekt (Bericht Seite21) veröffentlichen. In diesem Prospekt muss zum Beispiel stehen, wie sich das neu notierte Unternehmen erwartungsgemäß entwickeln wird, was es produziert, wie die letzte Bilanz ausgesehen hat und vor allem, welche Risiken für Anleger es geben kann.

Bevor eine Aktiengesellschaft an die Börse geht, muss sie einen Börsenprospekt (Bericht Seite21) veröffentlichen. In diesem Prospekt muss zum Beispiel stehen, wie sich das neu notierte Unternehmen erwartungsgemäß entwickeln wird, was es produziert, wie die letzte Bilanz ausgesehen hat und vor allem, welche Risiken für Anleger es geben kann. Außerdem müssen alle Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder genannt werden. Sind die Angaben im Börsenprospekt falsch oder geschönt und das Unternehmen weiß davon, muss die neue AG mit Ansprüchen geschädigter Anleger rechnen. Zur Veröffentlichung muss der Börsenprospekt in bestimmten überregionalen Zeitungen, so genannten Börsenpflichtblättern, erscheinen. Ansonsten kann das neue Wertpapier nicht zum Börsenhandel zugelassen werden. sar

LEXIKON

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