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Briefmonopol

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Briefmonopol: Mehr Wettbewerb für "kleine Briefe"

Anfang Januar 2011 fällt endgültig das Briefmonopol in der EU. Dann sollen private Dienstleister fast überall auch Briefe mit einem Gewicht von weniger als 50 Gramm befördern dürfen.

Das letzte noch verbliebene Postmonopol in den 27 EU-Staaten läuft Ende 2010 aus. Das Europaparlament stimmte am Donnerstag in Brüssel einer entsprechenden EU-Richtlinie zu. Bisher durften die "kleinen" Briefe, die in Deutschland einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent am Briefgeschäft haben, in vielen EU-Ländern nur von den nationalen Postdiensten befördert werden. Deutschland gehört mit Großbritannien, Finnland und Schweden zu jenen EU-Staaten, in denen es ohnehin kein Briefmonopol mehr gibt.

"Wir bekommen mehr Wettbewerb und ein besseres Angebot für die Kunden", erklärte der deutsche CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der im EU-Parlament als Berichterstatter an der Postrichtlinie arbeitete. "Dumpinglöhne wird es nicht geben", versicherte er. Die Richtlinie sehe vor, dass in jedem EU-Land die Vorschriften des Tarif- und Arbeitsrechts eingehalten werden müssen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Postdienste bereits ab Anfang 2009 völlig zu öffnen, doch wurde dies sowohl vom Ministerrat als auch vom Parlament abgelehnt.

Kunden sollen sich auf ihre Post verlassen können

Für die neuen EU-Mitglieder und jene mit einer extremen Rand- oder Insellage kann die Frist für das Ende des Briefmonopols um zwei Jahre verlängert werden. Dabei handelt es sich um die Tschechische Republik, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Staaten einen oder mehrere "Universaldienstleister" benennen müssen: Diese sind verpflichtet, flächendeckend an fünf Werktagen pro Woche Post abzuholen und auszuteilen. Sofern dies zu "unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen" führt, können die Universaldienstleister aus öffentlichen Geldern oder aber über einen Ausgleichsfonds, in den alle Postdienstleister Beträge einzahlen müssen, entschädigt werden. (nim/dpa)

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