zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Brüssel will schnell entscheiden. Beihilfen dürfen nicht ohne Genehmigung ausgezahlt werden, sagt Monti

Die EU-Kommission will im Fall Holzmann eine schnelle Entscheidung treffen. Zum Abschluss seines zweitägigen Berlin-Besuchs erklärte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, man werde trotz der Komplexität des Falles das Beste versuchen.

Die EU-Kommission will im Fall Holzmann eine schnelle Entscheidung treffen. Zum Abschluss seines zweitägigen Berlin-Besuchs erklärte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, man werde trotz der Komplexität des Falles das Beste versuchen. Dies heiße aber nicht, dass bereits eine Vorentscheidung getroffen worden sei. Wenn von positiven Signalen aus Brüssel in den vergangenen Tagen die Rede gewesen sei, so habe sich dies lediglich auf die neuen EU-Umstrukturierungsrichtlinien bezogen.

Die EU-Kommission habe die Bundesregierung daran erinnert, dass im Wesentlichen drei Anforderungen erfüllt werden müssen. So soll eine staatliche Beihilfe wie im Fall Holzmann die dauerhafte Überlebensfähigkeit des Unternehmens sichern und mit einem Kapazitätsabbau verbunden sein. Außerdem sei ein spürbarer Beitrag der Eigentümer erforderlich. Monti erinnerte erneut daran, dass keine staatlichen Hilfen vor einer Genehmigung der Beihilfen durch Brüssel ausbezahlt werden dürften.

Zu den Landesbanken, deren staatliche Unterstützung von der EU-Wettbewerbskommission unter die Lupe genommen wird, sagte Monti, die Eigentümerstruktur betrachte die EU-Kommission "völlig neutral". Entscheidend sei, dass Garantien oder Bürgschaften, die als Beihilfe gewertet werden könnten, keine Wettbewerbsverzerrungen hervorriefen. Monti begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die deutschen Behörden jetzt bereit seien, intern in einen Dialog über die Rechtsform zu treten. Er verwies auf die unlängst vom Bundesfinanzministerium eingerichtete Arbeitsgruppe, die sich des Themas annehmen werde.

Noch mehr Fragen als Antworten gibt es in puncto Neuausrichtung des deutschen und europäischen Elektrizitätsmarktes. EU-Generaldirektor Alexander Schaub erklärte, es werde zu prüfen sein, inwieweit die Verbändevereinbarung Nummer zwei zwischen den Elektrizitätserzeugern über die Durchleitungsmöglichkeiten (Zwei-Zonen-Regelung) mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sei. Ein Zusammengehen von Viag und Veba werde informell geprüft; eine Notifizierung gebe es offiziell noch nicht. Zur geplanten Übernahme von Mannesmann durch Vodafone hieß es, das müsse nach der EU-Fusionsverordnung geprüft werden.

Möglichst rasch will die EU-Kommission außerdem über das Beihilfeverfahren gegen die Deutsche Post AG entscheiden. Es sei ein komplizierter Fall, sagte Schaub. Inzwischen sei die EU-Kommission auch mit einer Untätigkeitsklage des Postkonkurrenten UPS konfrontiert. Der bundeseigenen Post AG wird vorgeworfen, sie betreibe zu Lasten von anderen Wettbewerbern eine unzulässige Beihilfe in Form einer Quersubventionierung mit Gewinnen aus ihrem Briefmonopol für den defizitären Paketdienst. Eine Entscheidung will die EU-Kommission im nächsten Jahr treffen.

mo

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false