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Wirtschaft: Brüssel will über eine Milliarde von WestLB

BRÜSSEL/DÜSSELDORF/LUXEMBURG . EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert will die Westdeutsche Landesbank zur Rückzahlung von 1,5 Mrd.

BRÜSSEL/DÜSSELDORF/LUXEMBURG . EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert will die Westdeutsche Landesbank zur Rückzahlung von 1,5 Mrd. DM unerlaubter Beihilfen an das Land Nordrhein-Westfalen verpflichten. Das geht aus einem entsprechenden Entwurf der Beamten Van Mierts hervor, wie am Dienstag in Brüssel verlautete. In dem Betrag seien noch keine Zinsen enthalten. Der Entwurf werde der Kommission bis 14. Juli zur Entscheidung vorgelegt. Die Kommission untersuchte, ob die Westdeutsche Landesbank Girozentrale AG, Düsseldorf, auf das 1992 übertragene Kapital der landeseigenen Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) marktübliche Zinsen bezahlt hat. Private deutsche Banken hatten sich 1994 in Brüssel beschwert, für den Transfer im Wert von 5,9 Mrd. DM akzeptiere das Land eine Verzinsung von unter einem Prozent, was einer Staatsbeihilfe gleichkomme. Marktüblich ist nach Ansicht des Bankenverbandes ein Zinssatz von etwa acht Prozent. Die WestLB nannte eine Zahlungsaufforderung in dieser Höhe nicht begründbar. Sie gehe von einer objektiven Entscheidung der Kommission aus und erwarte, daß dabei marktübliche Zinsen der Maßstab seien, sagte ein Sprecher der WestLB. Daher sei nicht vorstellbar, daß für 2,5 Mrd. DM nutzbares Eigenkapital 1,5 Mrd. als Entgelt bezahlt werden sollen.Das Finanzministerium in Düsseldorf erklärte, die nordrhein-westfälische Regierung sei weiter überzeugt, daß die Übertragung der Wfa mit dem EU-Recht vereinbar sei. Das Ministerium rechnet mit einer Entscheidung in Brüssel am 7. Juli.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befaßt sich an diesem Mittwoch erstmals mit der Klage der Volkswagen AG, Wolfsburg, und des Landes Sachsen gegen eine Kürzung von Staatsbeihilfen in Millionenhöhe durch die EU-Kommission. Wie ein Sprecher der Kommission am Dienstag erläuterte, werden die Rechtsvertreter beider Parteien nur ihre Plädoyers halten. Mit einer abschließenden Entscheidung ist frühestens im Spätherbst zu rechnen. Die EU-Kommission hatte am 26. Juni entschieden, dem Konzern von Sachsen gewährte Beihilfen von 780 Mill. DM um 240 Mill. DM zu kürzen. Die Behörde argumentierte, die Beihilfen dienten nicht einer Neuinvestition, sondern einer Erweiterungsinvestition für die Werke in Mosel und Chemnitz. Erweiterungsinvestitionen werden geringer gefördert.Unterdessen wiesen Vertreter der DaimlerChrysler AG, Stuttgart, erneut den Vorwurf der EU-Kommission zurück, der Autokonzern habe sich in der Europäischen Union unerlaubter Vetriebspraktiken bedient. Wie bei einer Anhörung zu dem Fall in Brüssel verlautete, beklagte das Unternehmen zudem eine Vorverurteilung durch die Kommission. Die Vertreter der amtierenden EU-Wettbewerbskommissars Karel Van Miert bekräftigten hingegen, ausreichend Beweise in dem Verfahren zu haben. Dem Autokonzern wird vorgeworfen, Händlern in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Spanien untersagt zu haben, Fahrzeuge an EU-Bürger zu verkaufen, die nicht aus diesen jeweiligen Staaten stammen. Sollte die Kommission den Argumenten Van Mierts folgen, droht dem Konzern eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe.

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