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Wirtschaft: Brüssel will Urlauber in Ferienanlagen besser schützen

Berlin - Die EU-Kommission will den Schutz der Verbraucher bei Ferienimmobilien ausweiten. Wie EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Donnerstag in Brüssel mitteilte, soll dazu die bereits bestehende EU-Richtlinie über Teilnutzungsrechte (Timesharing) auf weitere Bereiche ausgedehnt werden.

Berlin - Die EU-Kommission will den Schutz der Verbraucher bei Ferienimmobilien ausweiten. Wie EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Donnerstag in Brüssel mitteilte, soll dazu die bereits bestehende EU-Richtlinie über Teilnutzungsrechte (Timesharing) auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. So sollen künftig auch Nutzungsrechte für Kreuzfahrtschiffe, Hausboote und Wohnmobile sowie Mitgliedschaften in so genannten Ferienclubs von der überarbeiteten Richtlinie erfasst werden. Zudem soll auch der Schutz der Verbraucher beim Wiederverkauf und Tausch von Timesharing-Produkten verbessert werden. Einen entsprechenden Vorschlag Kunevas hat die EU-Kommission am Donnerstag beschlossen.

Verbraucherschützer begrüßten den Vorstoß. Bislang seien Verbraucher, die Teilnutzungsrechte an Ferienobjekten kaufen, „Mieter zweiter Klasse“, kritisierte Bernd Krieger vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel. Der Erwerb der Rechte sei sehr teuer, „aber oft wissen die Menschen gar nicht, auf was sie sich einlassen“, sagte Krieger.

Beim Timesharing kaufen Verbraucher das Recht, ein Appartment in einer bestimmten Ferienanlage zu einer fest gelegten Zeit zu nutzen. Dazu zahlen sie, je nach Objekt und vereinbarter Nutzung, einmalig zwischen 3000 und 18 000 Euro. Hinzu kommen noch jährliche Verwaltungs- und Betriebskosten, die mehrere Hundert Euro ausmachen können. Wer die Ferienanlage tauschen will, muss mit Zusatzkosten rechnen. Ein Verkauf der Nutzungsrechte ist nach Angaben Kriegers praktisch ausgeschlossen.

Um Verbraucher vor einer übereilten Unterschrift zu schützen, gibt es seit 1994 die EU-Richtlinie über Teilnutzungsrechte. Sie sieht Informationspflichten des Anbieters vor und räumt den Kunden ein Widerrufsrecht ein. Um der Richtlinie zu entgehen, sind die Anbieter jedoch auf neue Timesharing-Formen ausgewichen. Sie bieten jetzt Schiffsappartments an sowie Mitgliedschaften in Holiday Clubs, bei denen die Kunden gegen Zahlung einer Mitgliedsgebühr von mehreren Tausend Euro später Rabatte bei Reisen bekommen.

Nach den Briten gehören die Deutschen zu den häufigsten Timesharing-Nutzern. Jeder fünfte Kunde kommt aus Deutschland, sagt Dirk Staudenmayer von der EU-Kommission. Der gesamte Markt hat ein Volumen von 10,5 Milliarden Euro im Jahr. hej

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