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Wirtschaft: Bündnis gegen reformierte 630-DM-Jobs

BONN (sm/HB).Eine Allianz von elf Verbänden der mittelständischen Wirtschaft hat die rot-grüne Koalition aufgefordert, ihre Pläne zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung zurückzuziehen.

BONN (sm/HB).Eine Allianz von elf Verbänden der mittelständischen Wirtschaft hat die rot-grüne Koalition aufgefordert, ihre Pläne zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung zurückzuziehen."Mit dem Murks muß Schluß sein, die bisherige Regelung ist die beste Lösung", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes (Dehoga), Christian Ehlers, bei einer Pressekonferenz der elf Verbände.Ebenso wie andere Sprecher der Verbände des Handels, der Verleger und des Handwerks warf Ehlers Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vor, er habe sein Versprechen nicht gehalten, daß 630 DM-Jobs künftig steuerfrei seien.Von der vorgesehenen Besteuerung geringfügiger Nebenbeschäftigungen sehen sich nicht nur Gaststättenbetreiber, sondern auch die Zeitungsverleger überproportional betroffen.

Ein nebenberuflich tätiger Zeitungszusteller erhalte künftig statt bisher monatlich 600 DM netto nur noch 312 DM, rechnete Volker Schulze, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV), vor.Der Zusteller müsse neben einem Arbeitgeberbeitrag von 132 DM dann 125 DM an die Sozialkassen und 163 DM an das Finanzamt abführen.Die Zeitungsverlage seien nicht in der Lage, diese Beträge durch höhere Entgelte auszugleichen ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen, erläuterte Schulze.

Die Handwerker betonten, daß es den von der Regierung zur Begründung für die Neuregelung unterstellten Mißbrauch der geringfügigen Beschäftigung in seinem Bereich nicht gebe.Durch die dauerhafte Festschreibung der 630 DM-Grenze werde die geringfügige Beschäftigung schrittweise eingeschränkt und sterbe "auf Raten", erklärte Anne Dohle für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Baden-Württemberg kündigte unterdessen an, die Landesregierung wolle die von der rot-grünen Koalition geplante Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.Das Land werde ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten, falls SPD und Grüne die Vorlage unverändert durchsetzten, kündigte Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) in Bonn an.Nach den Worten Teufels verstößt die von Bundeskanzler Schröder konzipierte Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse "gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und ist deshalb verfassungswidrig".Die Landesregierung lehne den Entwurf "mit aller Entschiedenheit ab".Das Vorhaben von SPD und Grünen sei ungerecht, bürokratisch und viel zu kompliziert.Teufel verwies darauf, daß durch die Neuregelung bei Ländern und Gemeinden im Jahr 1999 Steuerausfälle von 750 Mill.DM und danach von jährlich 1,15 Mrd.DM entstünden.Davon entfielen allein 16 Mill.DM jährlich auf Baden-Württemberg.Bei seiner verfassungsrechtlichen Einschätzung des Koalitionsentwurfs stützt sich Teufel auf ein von seiner Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten des Tübinger Verfassungsrechtlers Prof.Ferdinand Kirchhof.

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