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Wirtschaft: Bürgerversicherung

Die Bürgerversicherung heißt so, weil in ihr alle Bürger Mitglied sein müssen – auch Beamte und Selbständige (siehe nebenstehenden Bericht). Bisher gilt die Pflicht zur gesetzlichen Kranken und Rentenversicherung nur für Arbeiter und Angestellte.

Die Bürgerversicherung heißt so, weil in ihr alle Bürger Mitglied sein müssen – auch Beamte und Selbständige (siehe nebenstehenden Bericht). Bisher gilt die Pflicht zur gesetzlichen Kranken und Rentenversicherung nur für Arbeiter und Angestellte. Zur Beitragsbemessung der Bürgerversicherung sollen nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch Miet- und Zinseinkünfte sowie Aktiengewinne herangezogen werden. Vorteil: Der Faktor Arbeit würde entlastet, außerdem blieben die Einnahmen der Versicherung bei Arbeitslosigkeit stabil. Als Nachteil steht dem gegenüber, dass auf die Versicherung künftig höhere Ansprüche zukommen. Als Erste haben die Grünen die Idee der Bürgerversicherung aufgegriffen, auch CSU-Sozialexperte Horst Seehofer sprach sich dafür aus. In der Schweiz ist die Bürgerversicherung bereits Realität. anw

LEXIKON

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