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Wirtschaft: Bund droht Millionenklage wegen TÜV-Gebühren

Wirtschaftsminister Clement blockiert eine Erhöhung um 6,5 Prozent / Betroffen wären ASU, Führerscheine und „Idiotentests“

Berlin – Dem Bund droht eine Millionenklage der Technischen Überwachungsvereine, weil Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) eine Gebührenerhöhung blockiert. „Wir überlegen, mit einer Art Sammelklage vor das Landgericht Berlin zu gehen“, erfuhr der Tagesspiegel aus TÜV-Kreisen.

Bereits im Jahr 2003 hatten die TÜVs einen Antrag eingereicht, der eine Gebührenerhöhung von neun Prozent für Fahrerlaubnisse, Abgassonderuntersuchungen (ASU) und medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) vorsah. Die TÜVs haben sich zwar in den vergangenen Jahren durch Fusionen und die Erschließung neuer Geschäftsfelder zu großen Unternehmen entwickelt (siehe Kasten). Die Einnahmen aus den betroffenen Gebühren sind jedoch weiterhin wichtig – und vor allem laut den TÜVs nicht mehr kostendeckend.

Das Bundesverkehrsministerium ist federführend im Genehmigungsverfahren, muss sich aber mit anderen betroffenen Ressorts abstimmen. Da der Antrag auf Kritik auch von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) stieß, wurde verhandelt. „Wir waren uns mit dem Verkehrsministerium einig, dass wir runtergehen auf 6,5 Prozent. Dann waren wir guter Hoffnung“, heißt es in den Kreisen. Jetzt blockiere der Wirtschaftsminister die Genehmigung durch Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD). „Das Problem ist, dass der Herr Stolpe nicht an Herrn Clement vorbeikommt.“

Das Wirtschafts- und das Verkehrsministerium wollten sich auf Anfrage nicht äußern. Ein hoher Regierungsbeamter bestätigte dem Tagesspiegel die Haltung Clements.

Bei den drei betroffenen Gebührenarten beträgt der Jahresumsatz aller TÜVs derzeit etwa 220 Millionen Euro, der durch die Erhöhung um rund 14 Millionen steigen würde. Den Streitwert beziffern die TÜVs auf „30 bis 40 Millionen Euro“. Das sei schätzungsweise der Betrag, der seit 2002 zur Kostendeckung fehle. Denn im Straßenverkehrsgesetz steht, dass der Gesetzgeber Gebühren genehmigen muss, die zur Kostendeckung notwendig sind. „Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen (…) verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird“, heißt es in Paragraph 6.

Zuletzt wurden die Gebühren 1999 erhöht. Am spürbarsten würde die beantragte Erhöhung bei der MPU, im Volksmund „Idiotentest“ genannt. So müssen Promillesünder derzeit bundeseinheitlich eine Gebühr von bis zu 532,44 Euro zahlen, wenn sie den Test machen wollen, um ihren Führerschein zurückzubekommen. Nach der beantragten Erhöhung wären es knapp 570 Euro.

Betroffen von dem „Idiotentest“ sind alle, an deren Eignung zum Autofahren die Straßenverkehrsämter Zweifel haben. Die häufigsten Gründe sind eine Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille, mehrere Trunkenheitsfahrten, Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen, ein hoher Punktestand in Flensburg und eine Kombination aus diesen Kriterien.

Die TÜV-Gebühren für Führerscheinprüfungen und für die ASU sind regional unterschiedlich, aber erheblich niedriger als beim „Idiotentest“ und würden daher in den meisten Fällen um nicht mehr als zwei bis sieben Euro ansteigen. Ein mittelfristiger Ausweg aus dem Streit könnte eine Reform des Genehmigungsverfahrens sein, denn Aufsichtsbehörden der TÜVs sind eigentlich die Länder. Selbst wenn Clement einlenkt, müssen am Ende die Länder im Bundesrat zustimmen.

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