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Wirtschaft: Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) (siehe Artikel Seite 21) ist das oberste deutsche Gericht für Steuer und Zollangelegenheiten. Er entscheidet als letzte Instanz darüber, ob Steuer- oder sonstige Bescheide von Finanzämtern oder Zollbehörden zulässig sind.

Der Bundesfinanzhof (BFH) (siehe Artikel Seite 21) ist das oberste deutsche Gericht für Steuer und Zollangelegenheiten. Er entscheidet als letzte Instanz darüber, ob Steuer- oder sonstige Bescheide von Finanzämtern oder Zollbehörden zulässig sind. Die einheitliche Anwendung des Steuerrechts ist seine Hauptaufgabe. Für Steuerstrafsachen ist der Bundesfinanzhof allerdings nicht zuständig, hier urteilt der Bundesgerichtshof. Eine Revision gegen Urteile der Länder-Finanzgerichte ist möglich, wenn sie das Finanzgericht oder der Bundesfinanzhof zugelassen hat, etwa bei einer grundsätzlichen Bedeutung des Falls. Eingerichtet wurde der Bundesfinanzhof 1950 in München, wo er noch heute seinen Sitz hat. 2003 waren 6827 Verfahren beim BFH anhängig. zak

LEXIKON

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