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Wirtschaft: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Kleinaktionären Börsenrückzug nur mit Beschluss der Hauptversammlung möglich

Frankfurt (Main) (AP). Die Rechte von Kleinaktionären bei der Einstellung der Börsennotierung eines Unternehmens sind durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs gestärkt worden.

Frankfurt (Main) (AP). Die Rechte von Kleinaktionären bei der Einstellung der Börsennotierung eines Unternehmens sind durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs gestärkt worden. Wie die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) in ihren „AktionärsNews“ berichtet, wurde erst kürzlich der Wortlaut des im vergangenen Jahr ergangenen Urteils veröffentlicht. Danach bedarf das reguläre Delisting – der Rückzug der Firma aus dem Amtlichen Handel und Geregelten Markt an allen Börsen – in jedem Fall eines Beschlusses der Hauptversammlung.

Dem Minderheitsaktionär werde mit dem Delisting der Markt genommen, auf den er den Wert seiner Aktie durch Verkauf realisieren könne, argumentierte der BGH den Angaben zufolge. Dies habe gravierende wirtschaftliche Nachteile für den Anleger.

Darüber hinaus sei der Schutz der Minderheitsaktionäre nur sichergestellt, wenn ihnen „der Wert der Aktie ersetzt wird und ihnen die Möglichkeit offen steht, die Richtigkeit der Wertbemessung in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen“. Damit sieht sich die SdK in ihrer Haltung bestätigt, dass es kein Delisting ohne Abfindungsangebot mit anschließender Möglichkeit eines Spruchstellenverfahrens geben darf. Börsenordnungen, die ein Delisting allein auf Antrag der Gesellschaft und nach Zeitablauf zulassen, sind laut der SdK rechtswidrig.

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