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Fahnen Volkswagen-Werk in Mosel bei Zwickau

© Imago/photo2000

Update

Bundesgerichtshof verkündet Grundsatzurteil: VW muss Käufern manipulierter Dieselautos Schadenersatz zahlen

BGH: Gefahrene Kilometer müssen aber angerechnet werden. VW will jetzt allen Klägern Vergleichsangebote machen. Auch My Right hofft auf Vergleich.

Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. (Az. VI ZR 252/19)

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

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Bereits bei der Verhandlung Anfang Mai hatte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters deutliche Kritik an Volkswagen durchblicken lassen. Am Montag bekräftigte er diese: Das Verhalten des Konzerns sei "objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren", entschied der BGH.

Durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs ist nach Meinung der Richter der Kläger geschädigt worden. Die massenhafte Software-Manipulation sei nicht nur mit einer erhöhten Umweltbelastung verbunden gewesen, es habe auch die Gefahr bestanden, dass die Autos ihre Betriebsgenehmigung verlieren. Gegenüber den Käufern sei das "besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren, betonte Seiters bei der Urteilsverkündung. Die Arglosigkeit und das Vertrauen der Käufer seien gezielt ausgenutzt worden. Dagegen hatte VW bis zuletzt betont, dass den Kunden durch die Abschaltautomatik kein Schaden entstanden sei. Spätestens mit den Softwareupdates sei das Problem behoben worden.

Kläger wollte ein umweltfreundliches Auto kaufen

Der Kläger sieht das anders, Herbert Gilbert hatte – mit Unterstützung des Prozessfinanzierers My Right - gegen VW auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung geklagt. Der Rentner hatte seinen VW-Sharan Diesel im Januar 2014 bei einem Autohändler für 31.490 Euro gebraucht gekauft. Im September 2015 musste er erfahren, dass sein Auto mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die Stickoxide nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße reduziert – so wie weitere 2,4 Millionen VW-Diesel allein in Deutschland.

Gilbert fühlte sich „ausgetrickst“. Er habe „ganz bewusst ein umweltfreundliches Auto“ kaufen wollen, erzählt er. Gilberts Klage ist der erste Fall, in dem sich der BGH mit Schadensersatzansprüchen von Kunden wegen der Dieselaffäre beschäftigt, aber nicht der einzige. Im Juli stehen weitere Verfahren in Karlsruhe an.

"Das ist ein toller Tag, das ist ein tolles Urteil", sagte Gilbert nach der Urteilsverkündung. Das Urteil helfe nicht nur ihm, sondern auch Tausenden Klägern, die noch in der Warteschleife stecken. Nur dass sich Kunden die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen, habe einen "bitteren Beigeschmack", meint der Rentner. Die Gerichte gehen derzeit davon aus, dass ein Auto 200.000 bis 300.000 Kilometer lang läuft, das hält Gilbert für zu niedrig. Er hatte gehofft, den vollen Kaufpreis zurückzubekommen.

Der Kläger gegen VW: Herbert Gilbert
Der Kläger gegen VW: Herbert Gilbert

© dpa/Uli Deck

VW spielt in Deutschland auf Zeit

Das Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts ist die Richtschnur für alle anderen Gerichte in Deutschland. 60.000 Einzelklagen sind nach Anhaben von VW noch anhängig, 63.000 Urteile gibt es bereits. Anfangs hatte ein Großteil der Gerichte zugunsten von VW entschieden, inzwischen hat sich das Blatt aber gewendet.

VW hatte im September 2015 einräumen müssen, in den EA-189-Dieselmotoren eine Software eingebaut zu haben, die zu Manipulationen beim Schadstoffausstoß führt. Die Software erkannte, ob ein Auto auf dem Teststand lief oder auf der Straße. Im Prüflabor wurde die Abgasreinigung eingeschaltet, auf der Straße nicht. Der Skandal war in den USA bekannt geworden, dort hatte VW für den Verstoß Schadensersatz in Milliardenhöhe gezahlt.

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In Deutschland spielte der Autokonzern dagegen auf Zeit. Sobald negative Urteile drohten, schloss VW Einzelvergleiche mit den Klägern. So konnte Volkswagen Niederlagen vor Gericht vermeiden und konnte lange Zeit verhindern, dass sich der Bundesgerichtshof mit Dieselgate beschäftigt.

VW bietet jetzt neue Vergleiche an

VW will jetzt auf die Kläger, deren Klagen noch anhängig sind, zugehen und ihnen Einmalzahlungen anbieten. Das sei eine "pragmatische und einfache Lösung" und hätte für die Kläger den Vorteil, ihr Fahrzeug behalten zu können.

Auch der Prozessfinanzierer My Right rechnet mit einem Vergleichsangebot. "Ich gehe davon aus, dass VW uns miteinschließt", sagte Co-Gründer Sven Bode dem Tagesspiegel. Bode geht davon aus, dass die 35.000 Kläger, die sich der Sammelklage von My Right vor dem Landgericht Braunschweig angeschlossen haben, deutlich höhere Schadensersatzsummen bekommen als die 235.000 Verbraucher, die sich dem Massenvergleich angeschlossen haben, den VW mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen ausgehandelt hatte. Je nach Modelltyp und -jahr hat VW eine Entschädigung von 1350 bis 6250 Euro gezahlt. Wer dem Vergleich zugestimmt hat, kann jetzt keinen höheren Schadensersatz mehr verlangen. VW hat das Geld bereits ausgezahlt. Kunden von My Right müssen jedoch eine Provision von 35 Prozent an den Prozessfinanzierer abgeben.

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